Das Präsidium des Deutschen Musikrates
Das Präsidium des Deutscher Musikrat e.V. wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Es besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin, drei Vizepräsident/innen, einem / einer von der Konferenz der Landesmusikräte entsandten Vertreter / Vertreterin und bis zu vierzehn weiteren Mitgliedern.
Die Kandidatur für ein Präsidiumsamt steht allen Persönlichkeiten des Musiklebens offen, soweit sie einen Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Sie ist nicht an eine Mitgliedschaft oder Funktion als Delegierter / Delegierte eines Mitgliedes im Deutschen Musikrat gebunden. Sie erfolgt auf Vorschlag eines Mitgliedes.