Informationen zum Herrenberg-Urteil

Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 stufte eine auf Honorarbasis tätige Musikschullehrerin als abhängig beschäftigt ein und führte zu geänderten Prüfmaßstäben bei Statusfeststellungsverfahren und verstärkter Rechtsunsicherheit für Bildungseinrichtungen. Um hier vorübergehend Rechtsunsicherheiten auszuräumen, wurde eine Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht für selbständig ausgeübte Lehrberufe nach § 127 Sozialgesetzbuch IV bis Ende 2027 verlängert. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__127.html

 

Folgender Hinweis der Deutschen Rentenversicherung hat uns erreicht:

Um mögliche langwierige Verwaltungsverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung Bund oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt die DRV, für das Jahr 2027 erneut die Zustimmung der Honorarkräfte zur Beauftragung einzuholen. Dies gilt für Auftraggebende/ Bildungseinrichtungen, die mit Honorarkräften arbeiten. Dabei reicht die Textform, also eine Zustimmung per Mail, aus.

Ein Referentenentwurf zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens, also der Prüfung, ob selbständige oder abhängige Tätigkeit und somit Sozialversicherungspflicht vorliegt, wird im Herbst 2026 erwartet. 

Um einen Überblick über die Stellungnahmen mit Bezug zur ausstehenden Reform des Statusfeststellungsverfahrens beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu geben, haben wir folgende Linkliste für Sie zusammengestellt.

Einige Stellungnahmen beziehen sich auf den geleakten Referentenentwurf zur „neuen Selbständigkeit“ vom Frühjahr 2026, der auch am 15. April 2026 im Kulturausschuss des Bundestages durch die Staatssekretärin Griese aus dem BMAS angesprochen wurde. Er wurde aber nie offiziell veröffentlicht.

Dem Vernehmen nach wird an diesem Entwurf weitergearbeitet, derzeit liegen aber noch keine neuen Erkenntnisse vor, auch eine Verbändeanhörung ist dem Deutschen Musikrat nicht bekannt.
 

Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!