Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Der Deutsche Musikrat bemüht sich, den Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Die Internetseite soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments, des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW steht.
www.musikrat.de ist größtenteils barrierefrei. Wir verstehen Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess, daher wird unsere Internetpräsenz stetig geprüft und optimiert. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.
Die Firma Fixpunkt GmbH (https://www.fixpunkt.com) aus Bonn realisiert die technische Überprüfung der Barrierefreiheit. Ziel ist es, das Ergebnis, welches aus dem SaaS-Tool „Eye Able“ generiert wird, signifikant zu verbessern. Fixpunkt orientiert sich bei der Optimierung zudem an den Prüfschritten des BITV-Tests. Siehe hier: https://bitvtest.de/tests-und-beratung/selbst-testen/bitv-selbstbewertung
Um die Grundsätze der Barrierefreiheit auf www.musikrat.de erfüllen zu können, nutzen wir Eye-Able®, einen ganzheitlichen Anbieter für digitale Barrierefreiheit.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- PDF-Dokumente sind nicht immer barrierefrei. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.
- Nicht alle auf der Webseite www.musikrat.de eingebundenen Videos verfügen über Untertitel oder ein Transkript. Das Problem wird nach und nach behoben. (BITV-Prüfschritt 9.1.2.2).
- Bilder und Grafiken ohne informative Funktion beinhalten zum größten Teil einen Alternativtext (BITV-Prüfschritt 9.1.1.1c)
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Wenn Sie Kontakt zum Deutschen Musikrat aufnehmen möchten, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben und dort Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit formulieren. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.
Ihre Ansprechpartner:innen:
- Für die Seiten der DMR gGmbH in Bonn: Frau Mirja Schmitz, schmitz@musikrat.de
- Für die Seiten des DMR e.V. in Berlin: Herr Immanuel Beyreuther beyreuther@musikrat.de
Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail zu erreichen.
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Hinweise und Informationen zum Thema
• Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
• Tipps zur Barrierefreiheit - Agentur Barrierefrei NRW
• Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW
Angebot für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen
Assistenzsoftware Eye-Able
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.musikrat.de
Diese Erklärung wurde im Dezember 2024 erstellt.