Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Der Deutsche Musikrat bemüht sich, den Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Die Internetseite soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments, des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW steht.

www.musikrat.de ist größtenteils barrierefrei. Wir verstehen Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess, daher wird unsere Internetpräsenz stetig geprüft und optimiert. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.

Die Firma Fixpunkt GmbH (https://www.fixpunkt.com) aus Bonn realisiert die technische Überprüfung der Barrierefreiheit. Ziel ist es, das Ergebnis, welches aus dem SaaS-Tool „Eye Able“ generiert wird, signifikant zu verbessern. Fixpunkt orientiert sich bei der Optimierung zudem an den Prüfschritten des BITV-Tests. Siehe hier: https://bitvtest.de/tests-und-beratung/selbst-testen/bitv-selbstbewertung 

Um die Grundsätze der Barrierefreiheit auf www.musikrat.de erfüllen zu können, nutzen wir Eye-Able®, einen ganzheitlichen Anbieter für digitale Barrierefreiheit.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente sind nicht immer barrierefrei. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.
  • Nicht alle auf der Webseite www.musikrat.de eingebundenen Videos verfügen über Untertitel oder ein Transkript. Das Problem wird nach und nach behoben. (BITV-Prüfschritt 9.1.2.2).
  • Bilder und Grafiken ohne informative Funktion beinhalten zum größten Teil einen Alternativtext (BITV-Prüfschritt 9.1.1.1c)


Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Wenn Sie Kontakt zum Deutschen Musikrat aufnehmen möchten, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben und dort Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit formulieren. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.

Ihre Ansprechpartner:innen:

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Hinweise und Informationen zum Thema
•    Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
•    Tipps zur Barrierefreiheit - Agentur Barrierefrei NRW
•    Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW

Angebot für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen
Assistenzsoftware Eye-Able

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.musikrat.de 
Diese Erklärung wurde im Dezember 2024 erstellt.

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

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Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.