Zahlreiche Musikschulen stehen in Folge des „Herrenberg“-Urteils unter Druck, ihre Lehrkräfte in freiberuflicher Honorartätigkeit sozialversicherungspflichtig anzustellen. Jedoch fehlen an vielen Stellen die dafür notwendigen finanziellen Gegebenheiten. Der Bundestag beschloss am 30. Januar 2025 eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 und sorgt damit für eine temporäre Erleichterung. Demnach ist bei einer Prüfung des Erwerbsstatus von Lehrkräften durch einen Versicherungsträger die Versicherungspflicht erst ab dem 1. Januar 2027 notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrkraft der Selbstständigkeit zustimmt. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Anstellungen wieder in Honorartätigkeiten umgewandelt werden.
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, erläutert zu dieser Entwicklung: „Wir begrüßen die Übergangsfrist bis Ende 2026, damit sich die Musikschulen und regionalen Haushalte auf die umfassende Anstellung der Musikschullehrkräfte einstellen können. Musikschulträger werden nichtsdestotrotz weiterhin dringend aufgefordert, hier über ihren Schatten zu springen und die notwendige Finanzierung bereit zu stellen. Zusätzlich ist zu prüfen, inwieweit und für welche Aufgaben auch künftig Honorarkräfte dennoch eingesetzt werden können. Denn flexible Angebote und Projekte können gute Ergänzungen im Musikschulwesen sein und sind notwendig, um eine Vielfalt von Musikunterricht zu ermöglichen. Es ist gut und dringend notwendig, dass durch die Übergangsfrist existentielle Gefahren aufgrund drohender Sozialversicherungsnachzahlungen erst einmal vom Tisch sind. Die Zeit bis 2027 muss nun effektiv genutzt werden, um klare und rechtssichere Lösungen für die Tätigkeit als Musikschullehrkraft in der sozialversicherungspflichtigen Anstellung oder der freiberuflichen Honorartätigkeit zu finden.“
Der Deutsche Musikrat hat in der AG „Faire Vergütung“ Empfehlungen zu „Honoraruntergrenzen und angemessenen Vergütungen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich“ erarbeitet, da vielen freischaffenden Lehrenden durch geringe Vergütungen ein Leben in prekären Verhältnissen und in Altersarmut droht. Die Empfehlungen richten sich an öffentlich geförderte Institutionen.
Berlin, 31. Januar 2025