Die unsichere Lage von Musikschulen in Folge des „Herrenberg“-Urteils spitzt sich bundesweit zu. Denn noch immer besteht keine Rechtssicherheit, unter welchen Bedingungen bzw. nach welchen Kriterien künftig selbstständige Tätigkeiten an Musikschulen möglich sein werden. Vor diesem Hintergrund droht nun in Berlin die Nicht-Verlängerung der Verträge von ca. 1800 Honorarkräften an den Bezirksmusikschulen. Damit ist in Berlin die grundständige musikalische Bildung rund eines Viertels aller Schülerinnen und Schüler der Bezirksmusikschulen gefährdet.
Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Der Deutsche Musikrat fordert die zuständigen Politiker:innen in Berlin dringend auf, dafür zu sorgen, dass die derzeit noch über Honorar tätigen Lehrkräfte an Berliner Musikschulen im Sinne der musikalischen Bildung sowie der existenziellen Absicherung der Lehrkräfte angestellt werden. Dieser Schritt ist – als Investition in die musikalische Zukunft Berlins – auch deswegen essenziell, da kulturelle Bildung und Teilhabe gerade in schwierigen Stadtteilen erheblich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur kulturellen Entwicklung der Stadt beitragen. Musikschulen sind als Lern- und Lebensort, in denen gemeinsames Musizieren, Begegnung, Selbstwirksamkeit sowie und soziale und ästhetische Bildung miteinander verbunden stattfinden, unersetzlich. Das Musikschulangebot darf daher nicht weiter eingeschränkt werden – nicht zuletzt, weil es auch nachkommende Generationen auf das Lehramtsstudium Musik und das Studium der Instrument- und Vokalpädagogik vorbereiten kann.“
In einem Offenen Brief appellierte der Deutsche Musikrat an die zuständigen Stellen in Berlin – u.a. die Senatsverwaltung für Finanzen, den Senator für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den Regierenden Bürgermeister –, über die Anstellung der bisher auf Honorarbasis tätigen Musikpädagog:innen eine Lösung der untragbaren Situation herbeizuführen. Zudem schloss er sich der Forderung des Landesmusikrats Berlin an, die Option einer zentralen Personalverwaltung nach dem Vorbild der Personalverwaltung der allgemeinbildenden Schulen bei der für die Musikschulen zuständigen Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu prüfen. Zugleich sollte das in den Bezirken dezentral verortete pädagogische Angebot der Musikschulen gesichert und eine Einbindung in bezirkliche Gremien bestehen bleiben. Dieses Vorgehen würde auch die dringend notwendige verbesserte Zusammenarbeit mit der allgemeinbildenden Schule ermöglichen und der bezirklichen „Kleinstaaterei“ in Bezug auf die Verwaltung von Personalstellen an Musikschulen vorbeugen.
Berlin, 05. November 2024