Für ein faires und funktionierendes System

Deutscher Musikrat legt Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung vor

Die finanzielle Situation von selbstständigen Musikerinnen und Musikern ist deutlich schlechter als die von angestellten Berufsmusizierenden: Das belegt auch eine neue Studie des Deutschen Musikinformationszentrums. Doch dies widerspricht der ansonsten in Deutschland vorherrschenden Logik der Selbstständigkeit, denn das unternehmerische Risiko und die Vorsorge für Arbeitslosigkeit und Alter müssten in das Einkommen Freischaffender „eingepreist“ sein. Um die Situation von Selbstständigen im Musikleben zu verbessern, legt der Deutsche Musikrat nun die verbändeübergreifend erarbeiteten Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen vor. Doch dies widerspricht der ansonsten in Deutschland vorherrschenden Logik der Selbstständigkeit, denn das unternehmerische Risiko und die Vorsorge für Arbeitslosigkeit und Alter müssten in das Einkommen Freischaffender „eingepreist“ sein. Um die Situation von Selbstständigen im Musikleben zu verbessern, legt der Deutsche Musikrat nun die verbändeübergreifend erarbeiteten Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen vor.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Selbstständige Musikerinnen und Musiker sind für das reiche Musikleben Deutschlands unverzichtbar – doch sie arbeiten oft unter schwierigen, bisweilen existenzgefährdenden Bedingungen. Es ist jetzt höchste Zeit für eine Kehrtwende in Bezug auf die gesellschaftliche Wertschätzung für die Arbeit der künstlerisch-pädagogischen Musikerinnen und Musiker und damit auch eine faire Vergütung dieser Arbeit. Drohende Altersarmut und aus finanziellen Gründen erzwungene Patchworkkarrieren werden den bereits zum Teil bestehenden Fachkräftemangel verschärfen. Der Deutsche Musikrat hat daher verbändeübergreifend Honorarempfehlungen für die öffentliche Förderung erarbeitet. Um den darin errechneten, wirtschaftlich angemessenen Tagessatz perspektivisch zu verankern, müssen öffentliche Fördertöpfe aufgestockt werden. Es braucht zudem eine laufende Evaluation, Weiterentwicklung und statistische Datenerhebung zu diesem Thema, da es immer noch keine aussagekräftige Bundeskulturstatistik gibt. Der Deutsche Musikrat fordert die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger auf kommunaler, Landes- und Bundesebene auf, im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen stufenweise dieser Kehrtwende Rechnung zu tragen. Es ist höchste Zeit, der Selbstausbeutung und den oft prekären Einkommenssituationen von Freiberuflichen ein Ende zu bereiten! Denn wenn sich in Musikberufen nur ein Hungerlohn verdienen lässt, verarmt mit dem Schwund der Kulturellen Vielfalt auch die ganze Gesellschaft.“

Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe „Faire Vergütung“ erarbeitet und vom Präsidium verabschiedet. Sie sehen u.a. als Honoraruntergrenze für Musiker*innen bei selbstständiger Tätigkeit perspektivisch einen Tagessatz in Höhe von 675 Euro vor, der stufenweise über mehrere Jahre erreicht werden soll. Berücksichtigt wurden in den Berechnungen u.a. die hohe Qualifizierung und die „unsichtbare“ Arbeitsleistung mit Planungs-, Probe- und Reisezeiten, Betriebskosten sowie die Finanzierung von Rücklagen und Urlaubstagen. Die Honorar-Empfehlungen inklusive eines erläuternden Anhangs finden Sie hier.

Berlin, 25. April 2023

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

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Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.