Nach Bremen, Bayern und Thüringen legt nun auch das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregende Pläne zum Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen vor: Der aktuelle Änderungsentwurf der Verordnung über die Stundentafel sieht vor, dass die ästhetischen Fächer Musik, Theater und Kunst ab dem Schuljahr 2025/26 als „Verbund“ behandelt werden sollen. Mit Entwicklungen wie diesen wird die Eigenständigkeit des Fachs Musik, vor allem in Zeiten des massiven Musiklehrkräftemangels, bundesweit immer stärker gefährdet.
Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordern das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern dringend auf, den vorgelegten Entwurf zur Reform der Stundentafel zu überarbeiten. Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen muss als eigenständiges Fach und mit festem Stundenkontingent erhalten bleiben! Zudem benötigt auch die Arbeit mit den musikalischen Ensembles an Schulen einen festen und gesicherten Rahmen. Die fatalen Vorstöße, die von ersten Ländern in Verkennung des grundlegenden Potenzials ästhetischer Fächer für die Entwicklung von Heranwachsenden gemacht wurden, dürfen sich auf keinem Fall zu einem Flächenbrand entwickeln. Denn die qualifizierte Begegnung mit Musik im Rahmen der Schule ist kein ‚nice to have‘ – sie ist essenziell für Kinder und Jugendliche, um Kompetenzen und Fähigkeiten zu entwickeln, die in unserer immer komplexer werdenden Welt wichtiger denn je sind!“
Das Engagement für eine Stärkung der künstlerischen Schulfächer ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche des Musiklebens tangiert, und damit eine Kernaufgabe des Deutschen Musikrates. Am 3. Juni 2024 wird der Deutsche Musikrat Gastgeber einer Pressekonferenz sein, in der die Ergebnisse der Studie „MULEM-EX“ (kurz für: „Musiklehrkräftemangel – eine explorative Studie“) vorgestellt werden. Die Studie gibt Antworten auf die Frage, warum sich immer weniger junge Menschen für ein Lehramtsstudium Musik bewerben, und schlägt Handlungsoptionen vor, um dies zu ändern.
Berlin, 13. Mai 2024