Deutscher Musikrat nimmt Stellung zum Staatsvertragsentwurf zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Zukunft im Sinne des Gemeinwohls gestalten!

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Am heutigen 11. Oktober 2024 endet die kurze Frist für Anregungen und Anmerkungen bezüglich des Staatsvertragsentwurfs zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Diesen haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 26. September 2024 zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Der Deutsche Musikrat hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt, in der er zentrale Kritikpunkte am Vertragsentwurf mit Blick auf das Musikleben benennt und begründet.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Im vorgelegten Entwurf für den Reformstaatsvertrag der Rundfunkkommission gibt es Ansätze, die der Deutsche Musikrat unterstützt. Was uns aber fehlt: Es muss im Vertragsentwurf deutlich werden, dass es zum Kernauftrag des ÖRR gehört, schwerpunktmäßig Inhalte zu erzeugen, zu finanzieren und zu verbreiten, die der Markt nicht aus sich selbst heraus erzeugen kann, die aber dem Gemeinwohl dienen. Ein solches meritorisches Gut ist die Musik in all ihrer Vielfalt inklusive der Neuen Musik, der Alten Musik, des Jazz, der Amateurmusik und der Volksmusik. Gesetzgeberischer Auftrag ist es nicht bzw. in jedem Fall nicht vorrangig, auf einem wettbewerbsgesteuerten Markt auf Nutzererwartungen zu reagieren. Werden Inhalte mit meritorischem Wert auf digitalen Plattformen ausgespielt, muss daher eine herausgehobene Auffindbarkeit (gem. Art. 7a AVMD-Richtlinie) gewährleistet sein. Zudem halten wir das Vorhaben, die ‚Inhalte des Vollprogramms 3sat teilweise oder vollständig in das Vollprogramm arte und dessen Telemedienangebote‘ zu überführen, für kurzsichtig und fahrlässig.“

Die ganze Stellungnahme des Deutschen Musikrats – u.a. auch zur Einführung eines Medienrats und der geplanten Begrenzung der Länge sendungsbegleitender Texte – können Sie hier lesen.

Berlin, 11. Oktober 2024

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

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Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.