Deutscher Musikrat nimmt Stellung zum im Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024

Rechtsunsicherheiten für Musiklehrende beenden!

Übergabe der Petition am Bundestag am 9. Oktober 2024

Am 18. Oktober 2024 wurde in dritter Lesung des Bundestags der von der Bundesregierung eingebrachte und vom Finanzausschuss geänderte Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Der Deutsche Musikrat fordert den Bundesrat auf, die bestehenden Rechtsunsicherheiten im Entwurf für das Jahressteuergesetz zu eliminieren. Wir begrüßen es zwar durchaus, dass laut § 4 Nummer 21 das Bescheinigungsverfahren für private Musiklehrende nun doch bestehen bleibt. In diesem Zusammenhang fordern wir Bestandsschutz für die bereits ausgestellten Bescheinigungen. Dennoch ist die Umsatzsteuerbefreiung für viele Musiklehrende weiterhin nicht sichergestellt, da es bisher den Finanzämtern überlassen war, die Bescheinigungen anzuerkennen. Zahlreiche Berichte von privaten Musiklehrenden, die trotz Bescheinigung aufgefordert wurden, Umsatzsteuernachzahlungen zu tätigen, belegen diese Befürchtung. Die großen Rechtsunsicherheiten für soloselbständige Musiklehrende bleiben somit bestehen. Dies kann und darf nicht das Ziel von Gesetzgebungsvorhaben sein und würde zu gravierenden Konsequenzen für die musikalische Bildungslandschaft in Deutschland führen. Hier besteht nach wie vor großer Nachbesserungsbedarf!“ 

Der Deutsche Musikrat engagiert sich gemeinsam mit zahleichen weiteren Verbänden für eine Anpassung der Gesetzesentwurfs, um den existenziellen Sorgen freier Lehrender und der Verteuerung von musikalischen Bildungsleistungen entgegenzuwirken. So wurde u.a. im Rahmen einer öffentlichen Übergabe die von über 100.000 Personen unterzeichnete Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“ am 09. Oktober 2024 im Deutschen Bundestag an Tim Klüssendorf, MdB und Sprecher der SPD für das Thema Umsatzsteuer, sowie Markus Herbrand, MdB und finanzpolitischer Sprecher der FDP, überreicht. Beide Abgeordneten sind Mitglieder im Finanzausschuss des Bundestags. Zudem präsentierten die Verbändevertreter:innen einen alternativen Gesetzgebungsentwurf mit begründeten Änderungen.

Berlin, 22. Oktober 2024

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

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Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.