Professionelles Musikleben

Der Deutsche Musikrat setzt sich in Gesprächen mit Entscheidungsträger:innen und durch öffentliche Statements für die Verbesserung der Rahmenbedingungen im professionellen Musikleben ein. Neben der sozialen Absicherung von freischaffenden Musiker:innen ist auch das Urheberrecht immer wieder Bestandteil der Diskussionen.

Soziale Absicherung von Freischaffenden

Stellungnahme zu Honoraruntergrenzen in öffentlich geförderten Projekten

Seit dem 1. Juli 2024 gilt für kulturelle Projekte und Einrichtungen, die zu mindestens 50 Prozent durch den Bund gefördert werden, eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis. Als Grundlage dafür sollen die Empfehlungen für Honoraruntergrenzen der relevanten Berufs- und Fachverbände herangezogen werden.

Die vorliegende Empfehlung wurde von der AG „Faire Vergütung“ in einer ausführlichen Klausurtagung erarbeitet und durch das Präsidium des Deutschen Musikrats am 27. Februar 2025 verabschiedet.

EMPFEHLUNG FÜR HONORARUNTERGRENZEN BEI BKM-FÖRDERUNG

 

Hier finden Sie zudem die Empfehlung von:

ver.di

 

Um Honoraruntergrenzen verantwortungsvoll und nachhaltig zu etablieren, sind entsprechende politische Bemühungen gefragt:

Die Verankerung von Honoraruntergrenzen muss zwingend mit einer ausreichenden Aufstockung der Förderprogramme und Kulturhaushalte einhergehen. Gleichzeitig gilt es die Entwicklung weiterer Fördermodelle, die unterstützend zum Schließen von Honorarlücken herangezogen werden können, zu prüfen.

Eingeführte Honoraruntergrenzen müssen jährlich evaluiert werden, damit notwendige Anpassungen sowohl mit Blick auf die Höhe der Empfehlung als auch Korrekturen in der Anwendungspraxis rechtzeitig vorgenommen werden können.

Um Fragen in der Anwendung frühzeitig begegnen zu können, sollen die Fördermittel-Verwaltungen entsprechende Informationsveranstaltungen für Antragsteller*innen anbieten. 

Angebote für Studierende, die im Sinne einer Berufsfeldorientierung Wissen über die Arbeit in der Selbstständigkeit sowie die Kalkulation und Verhandlung von Honoraren vermitteln, sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Verbesserung der Einkommenssituation. Hier ist dringend die Mitwirkung der Musikhochschulen und anderer Ausbildungseinrichtungen gefragt, um Lehrende und Studierende in diesen Themenfeldern zu sensibilisieren und die Curricula weiterzuentwickeln.

Für die langfristige Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Honoraruntergrenzen ist es dringend notwendig, mehr Wissen über die Arbeitsrealität selbstständiger Musiker:innen zu erlangen. Dies soll in Form von Studien, die die Spezifika selbstständiger Musiker:innen in den Blick nehmen, geschehen.

Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen und angemessenen Vergütungen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich

Musikalische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil kultureller Teilhabe, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie lebt von hochqualifizierten Musikpädagog:innen, die ihre künstleri sche und pädagogische Expertise langfristig, verlässlich und mit hoher Verantwortung auch auf selbständiger Basis einbringen.

Die im Jahr 2025 veröffentlichte MiKADO-Studie zum Nachwuchsmangel in der Musikalischen Bildung zeigt jedoch deutlich, dass dieses Berufsfeld strukturell unter Druck steht. Sie macht sichtbar, dass bis 2035 ein erheblicher personeller Engpass droht: Einer großen Zahl altersbedingt ausscheidender Lehrkräfte steht eine deutlich zu geringe Zahl qualifizierter Absolvent:innen gegenüber. Zentrale Ursachen sind neben Arbeitsbelastung und Unsicherheit insbesondere unzureichende Vergütung, mangelnde Planbarkeit und geringe gesellschaftliche Wertschätzung des Berufs.

Vor diesem Hintergrund sind faire und transparente Honorare nicht nur eine soziale Frage, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Sicherung von Qualität, Nachwuchs und Zukunftsfähigkeit Musikalischer Bildung.

Die Empfehlungen sollen Anwendung im Bereich der aus öffentlichen Mitteln geförderten Projekte und Institutionen finden. In Kenntnis der landesspezifisch und regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Situation, z.B. an Musikschulen oder Musikhochschulen, sind die Empfehlungen derzeit sicher nicht sofort umsetzbar, sollen aber mit Unterstützung der jeweiligen Mittelgeber sukzessive angestrebt werden.

DMR Stellungnahme HUG Bereich Lehre

Selbständigkeit im Musikbereich

Im Musikbereich sind sowohl abhängige Beschäftigung als auch Selbstständigkeit möglich und üblich, sei es im Konzertwesen oder in der Musikalischen Bildung und in der Lehre. Hierbei treten häufig Mischformen innerhalb einer Berufsbiografie auf. Diese hybriden Tätigkeiten gilt es bei der geplanten Reform des Statusfeststellungsverfahrens zu beachten. Mit Bezug hierauf und auf die vorgesehene gesetzliche Neuregelung zur Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten (§ 127 SGB IV) ab 2027 hat der Deutsche Musikrat für den Bereich der Musik eine entsprechende Stellungnahme verfasst.

DMR Stellungnahme zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist für Urheber:innen, ausübende Musiker:innen, für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Kultureinrichtungen von zentraler Bedeutung. Der Koalitonsvertrag von SPD, Bündnigs 90/Die Grünen und FDP für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags (2021 - 2025) enthält allerdings nur wenige Aussagen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts. Hinzu kommt, dass durch die fortschreitende Digitalisierung und die vielfältigen technischen Verändgerungen wie zum Beispiel der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Musik ständig neue Fragen zum Urheberrecht ergeben und geklärt werden müssen. Der Deutsche Musikrat tritt für eine Stärkung des Urheberrechts und adäquate Rahmenbedingungen ein, auch im digitalen Raum. Der Bundesfachausschuss Recht befasst sich in seinen Sitzungen regelmäßig mit diesem Thema. 

Das Thema Urheberrecht wurde auch auf der Fachtagung „Künstliche Intelligenz und Musik“ am 20. Oktober 2023 thematisiert. Eine Rolle spielte hierbei u.a. die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/790 über das „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Urheber*innen müssen die kommerzielle Nutzung ihrer Werke im Rahmen von KI-Technologien lizenzieren können.

Studie „Professionelles Musizieren in Deutschland“

Im April 2023 wurde vom Deutschen Musikinformationszentrum (miz) die Studie „Professionelles Musizieren in Deutschland“ veröffentlicht. Durchgeführt wurde die Untersuchung auf der Grundlage einer bundesweiten, genreübergreifenden Befragung vom Institut für Demoskopie Allensbach (IfD), im Zentrum des Interesses stand hierbei die Situation nach der Corona-Pandemie. Die Ergebnisse zeigen: Lediglich 30 Prozent der Berufsmusizierenden in Deutschland leben ausschließlich von der Musik. Fast die Hälfte der Musiker:innen geht zusätzlich musikpädagogischen und knapp ein Drittel nicht-musikalischen Tätigkeiten nach, um ihren Lebensunterhalten zu bestreiten. Das monatliche Nettoeinkommen insgesamt liegt im Schnitt bei 2.660 Euro, allerdings verdient ein Fünftel der professionell Musikschaffenden weniger als 1.500 Euro. Erhebliche Unterschiede zeigen sich nicht nur in den Einkommenssituationen von Angestellten und Freischaffenden - so fällt das monatliche Nettoeinkommen der Letzteren im Schnitt um ca. 500 Euro geringer aus - sondern auch in geschlechtsspezifischen Belangen. 

Den vollständige Ergebnis- und Methodenbericht der Studie finden Sie im entsprechenden Fokus des Deutschen Musikinformationszentrums. 

Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates

Repräsentative Daten zu Arbeitsrealität und Einkommenssituation von Berufsmusizierenden haben lange gefehlt. Mit der miz-Studie verfügen wir nach der Corona-Pandemie über eine valide Diskussionsgrundlage, die die Daten der Künstlersozialkasse, des Mikrozensus und Einzeluntersuchungen zur sozialen Lage von Kulturschaffenden maßgeblich ergänzt. Nun gilt es für die Verantwortlichen in Kulturpolitik und Kulturinstitutionen, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.

Weiterführende Beratungsangebote

TOURING ARTISTS (Information und Beratung für international mobile Künstler*innen und Kreative aus und nach Deutschland)

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

Unter derm Menüpunkt MEDIA finden Sie unsere Presseseite mit allen aktuellen Meldungen, unsere Presseseite mit den Pressekontakten und die Publikationen.

Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.