Professionelles Musikleben
Der Deutsche Musikrat setzt sich in Gesprächen mit Entscheidungsträger:innen und durch öffentliche Statements für die Verbesserung der Rahmenbedingungen im professionellen Musikleben ein. Neben der sozialen Absicherung von freischaffenden Musiker:innen ist auch das Urheberrecht immer wieder Bestandteil der Diskussionen.
Soziale Absicherung von Freischaffenden
Stellungnahme zu Honoraruntergrenzen in öffentlich geförderten Projekten
Um die Situation von Selbstständigen im Musikleben zu verbessern, erarbeitet der Deutsche Musikrat eine gemeinsame Stellungnahme zu Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen. Berücksichtigt werden in entsprechenden Berechnungen u.a. die hohe Qualifizierung und die „unsichtbare“ Arbeitsleistung mit Planungs-, Probe- und Reisezeiten, Betriebskosten sowie die Finanzierung von Rücklagen und Urlaubstagen.
Die Empfehlungen des DMR aus 2023 werden aktualisiert, derzeit verweisen wir auf Empfehlungen aus unseren Mitgliedsverbänden:
Hier finden Sie zudem die Empfehlungen von:
unisono, Deutsche Musik- und Orchestervereinigung
BDKV, Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft & Live Musik Kommission
Um Honoraruntergrenzen verantwortungsvoll und nachhaltig zu etablieren, sind entsprechende politische Bemühungen gefragt:
Die Verankerung von Honoraruntergrenzen muss zwingend mit einer ausreichenden Aufstockung der Förderprogramme und Kulturhaushalte einhergehen. Gleichzeitig gilt es die Entwicklung weiterer Fördermodelle, die unterstützend zum Schließen von Honorarlücken herangezogen werden können, zu prüfen.
Eingeführte Honoraruntergrenzen müssen jährlich evaluiert werden, damit notwendige Anpassungen sowohl mit Blick auf die Höhe der Empfehlung als auch Korrekturen in der Anwendungspraxis rechtzeitig vorgenommen werden können.
Um Fragen in der Anwendung frühzeitig begegnen zu können, sollen die Fördermittel-Verwaltungen entsprechende Informationsveranstaltungen für Antragsteller*innen anbieten.
Angebote für Studierende, die im Sinne einer Berufsfeldorientierung Wissen über die Arbeit in der Selbstständigkeit sowie die Kalkulation und Verhandlung von Honoraren vermitteln, sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Verbesserung der Einkommenssituation. Hier ist dringend die Mitwirkung der Musikhochschulen und anderer Ausbildungseinrichtungen gefragt, um Lehrende und Studierende in diesen Themenfeldern zu sensibilisieren und die Curricula weiterzuentwickeln.
Für die langfristige Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Honoraruntergrenzen ist es dringend notwendig, mehr Wissen über die Arbeitsrealität selbstständiger Musiker:innen zu erlangen. Dies soll in Form von Studien, die die Spezifika selbstständiger Musiker:innen in den Blick nehmen, geschehen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist für Urheber:innen, ausübende Musiker:innen, für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Kultureinrichtungen von zentraler Bedeutung. Der Koalitonsvertrag von SPD, Bündnigs 90/Die Grünen und FDP für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags (2021 - 2025) enthält allerdings nur wenige Aussagen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts. Hinzu kommt, dass durch die fortschreitende Digitalisierung und die vielfältigen technischen Verändgerungen wie zum Beispiel der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Musik ständig neue Fragen zum Urheberrecht ergeben und geklärt werden müssen. Der Deutsche Musikrat tritt für eine Stärkung des Urheberrechts und adäquate Rahmenbedingungen ein, auch im digitalen Raum. Der Bundesfachausschuss Recht befasst sich in seinen Sitzungen regelmäßig mit diesem Thema.
Das Thema Urheberrecht wurde auch auf der Fachtagung „Künstliche Intelligenz und Musik“ am 20. Oktober 2023 thematisiert. Eine Rolle spielte hierbei u.a. die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/790 über das „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Urheber*innen müssen die kommerzielle Nutzung ihrer Werke im Rahmen von KI-Technologien lizenzieren können.
Studie „Professionelles Musizieren in Deutschland“
Im April 2023 wurde vom Deutschen Musikinformationszentrum (miz) die Studie „Professionelles Musizieren in Deutschland“ veröffentlicht. Durchgeführt wurde die Untersuchung auf der Grundlage einer bundesweiten, genreübergreifenden Befragung vom Institut für Demoskopie Allensbach (IfD), im Zentrum des Interesses stand hierbei die Situation nach der Corona-Pandemie. Die Ergebnisse zeigen: Lediglich 30 Prozent der Berufsmusizierenden in Deutschland leben ausschließlich von der Musik. Fast die Hälfte der Musiker:innen geht zusätzlich musikpädagogischen und knapp ein Drittel nicht-musikalischen Tätigkeiten nach, um ihren Lebensunterhalten zu bestreiten. Das monatliche Nettoeinkommen insgesamt liegt im Schnitt bei 2.660 Euro, allerdings verdient ein Fünftel der professionell Musikschaffenden weniger als 1.500 Euro. Erhebliche Unterschiede zeigen sich nicht nur in den Einkommenssituationen von Angestellten und Freischaffenden - so fällt das monatliche Nettoeinkommen der Letzteren im Schnitt um ca. 500 Euro geringer aus - sondern auch in geschlechtsspezifischen Belangen.
Den vollständige Ergebnis- und Methodenbericht der Studie finden Sie im entsprechenden Fokus des Deutschen Musikinformationszentrums.