Internationale Musikpolitik
Wir leisten im musikalischen Austausch über Grenzen hinweg einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und europäischen Integration.
Gemeinsames Europa als Einheit in der Vielfalt
Die internationale Musikpolitik gehört neben seiner musikpolitischen Arbeit und der impulsgebenden Förderung des musikalischen Nachwuchses im Inland zu den originären Aufgaben des Deutschen Musikrats. Der Deutsche Musikrat befördert aktiv die Idee eines gemeinsamen Europas als „Einheit in der Vielfalt“. Durch die Mitarbeit in europäischen sowie internationalen Gremien fördert er den transkulturellen Austausch und Dialog im Geiste der Völkerverständigung etwa durch die Einbeziehung zahlreicher europäischer und außereuropäischer Länder in den Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ oder die regelmäßige Entsendung der DMR Klangkörper in das europäische und außereuropäische Ausland. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen auf den Regionen Österreich und Schweiz (DACH), Frankreich und Polen. Zudem arbeitet der DMR ständig mit der Deutschen UNESCO-Kommission, dem Europäischen Musikrat (EMC) und dem Internationalen Musikrat (IMC) zusammen.
Seit der Kooperationsvereinbarung aus dem Februar 2014 ist es das gemeinsame Ziel des Deutschen Musikrats und des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa), durch ihre Zusammenarbeit die Synergien zwischen Innen- und Außenkulturpolitik verstärkt zu nutzen. Mit der gemeinsamen Publikation „Musik öffnet Welten“ von DMR und ifa (Herausgeber Prof. Christian Höppner und Ronald Grätz) wurde die Zusammenarbeit weiter intensiviert.
Internationale Reiseregelungen für Musiker:innen
Geplante Registrierungspflicht von Fernamboukholz abgewendet
Im Rahmen der internationalen Musikpolitik des Deutschen Musikrats stehen auch geplante Registrierungspflichten von Rohstoffen für den Instrumentenbau im Fokus, die zu Veränderungen in den Reiseregelungen für Musiker:innen führen würden. Im Vorfeld und während der CITES-Konferenz CoP19 hatte der Deutsche Musikrat gemeinsam mit Verbänden wie unisono – der Deutschen Musik- und Orchestervereinigung, dem Deutschen Bühnenverein, der Organisation PEARLE*, der League of American Orchestras und anderen dafür eingesetzt, dass Fernambukholz als unverzichtbarer Rohstoff für den Bogenbau weiterhin ohne aufwändige Registrierungspflicht zur Verfügung steht und Musiker:innen mit Bögen aus Fernambukholz ohne Musikinstrumentenpass reisen können. Der Deutsche Musikrat begrüßt daher die Entscheidung auf der CITES-Konferenz im November 2022, dass Fernambukholz im Appendix II des Artenschutzabkommens bleibt. Die befürchteten gravierenden Registrierungspflichten für Fernambukholz, die den Handel und Transport vieler Instrumentenbögen betroffen hätten, sind damit vorerst nicht eingetreten. Bögen aus Fernambukholz können damit weiterhin ohne Musikinstrumentenpass transportiert und gehandelt werden. Lediglich für die erstmalige Ausfuhr aus Brasilien bedarf Fernambukholzes nun einer Genehmigung.
Die in der Konferenz beschlossenen Regelungen zum Thema Fernambukholz finden Sie hier:
Verwendung von Blei im Instrumentenbau auf der Kippe
Die Verwendung von Blei soll auf Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden. Diese EU-Chemikalienverordnung regelt u.a., dass einzelne Chemikalien registriert werden müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Eine Verwendung ist damit nur noch mit Sondergenehmigung möglich. Da Blei vor allem für die Herstellung von Orgelpfeifen und bei Blechblasinstrumenten gemeinsam mit Nickel und Chrom in der Regel für Legierungen verwendet wird, fordert der Deutsche Musikrat eine Ausnahmeregelung für die Verwendung von Blei beim Instrumentenbau, wenn es zu der geplanten Registrierungspflicht kommen sollte. Aufwändige Entwicklungen von neuen Alternativen würden zu drastischen Steigerungen der Verkaufspreise der Instrumente führen.
Gerade im Fall der Orgel sind gesundheitlichen Risiken durch Bleilegierungen bisher nicht bekannt. Aus diesem Grund wurde für den Orgelbau 2017 im Zuge der EU-Verordnung RoHS (Restriction of Hazardous Substances) eine Ausnahmeregelung erlassen. Die Entscheidung über eine Aufnahme von Blei in den Anhang der REACH-Verordnung soll voraussichtlich in 2023 fallen. Seit 2021 muss die Verwendung von Blei bei der ECHA zwar angemeldet werden, bisher aber nicht das aufwändige Verfahren einer Registrierung durchlaufen.