Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen Referentenentwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) veröffentlicht und eine Länder- und Verbändeanhörung dazu gestartet. Der Deutsche Musikrat kritisiert in seiner Stellungnahme dazu: Trotz der Zusage im aktuellen Koalitionsvertrag, Kulturschutzgebiete mit Bestandsschutz einzuführen, Clubs als Kulturorte anzuerkennen und sie in der Lärmschutzregelung zu berücksichtigen, sind die geplanten Maßnahmen im Referentenentwurf in ihrer jetzigen Form nicht ausreichend geeignet, Musikclubs zu schützen.
Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Wer Kulturorte wie Musikclubs sichern will, muss sie auch wirksam im Baurecht verankern – genau daran fehlt es dem aktuellen Referentenentwurf. Nach wie vor werden sie als Kulturorte zweiter Klasse behandelt und nicht in die bestehenden Regelungen für Kulturorte aufgenommen. Anstelle dessen wird das Baurecht durch Einführung des Nutzungsbegriffs Musikclubs weiter verkompliziert. Hinzu kommt eine Lärmschutzregelung – TA-Lärm genannt – die nicht zeitgemäß ist und aktuelle Möglichkeiten zur Schalldämmung außer Acht lässt. Dabei steht viel auf dem Spiel: Musikclubs sind ein zentraler Bestandteil der musikalischen Infrastruktur, Labore für den Nachwuchs und als Dritte Orte von hoher Bedeutung für kulturelle Teilhabe und Demokratie.“
Der Deutsche Bundestag forderte im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen, „dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”. Dies wurde auch durch den Koalitionsvertrag der großen Koalition im Mai 2025 bekräftigt: „Es braucht ‚Kulturschutzgebiete‘, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden.” Der aktuelle Entwurf der BauNVO wird diesen Forderungen nicht ausreichend gerecht.
Berlin, 29. April 2026
