Musikclubs sind Kulturorte!

Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung versäumt die Chance auf Klarstellung.

© Mubashir Abbas Zaidi/ Shutterstock.com

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Ende Juli 2024 einen Entwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) veröffentlicht und eine Länder- und Verbändeanhörung dazu gestartet. Der Deutsche Musikrat hat in einer Stellungnahme an das Ministerium kritisiert: Obwohl inzwischen auch gesetzgeberisch weitgehend Konsens besteht, dass kuratierte Musikclubs uneingeschränkt als Kulturstätten einzuordnen sind, bringen die neuen Regelungen in der BauNVO kaum Verbesserungen der schwierigen Situation für Musikclubs.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Musikclubs mit kuratiertem Programm sind Lebenskultur für viele Millionen Menschen jährlich und Teil der kulturellen Vielfalt Deutschlands – daher muss das Baurecht die Clubkultur ermöglichen und fördern! Doch im Entwurf der neuen BauNVO werden Musikclubs und die Clubkultur als Kulturinstitutionen ‚zweiter Klasse‘ manifestiert und nicht mit anderen Kulturstätten, wie Opern, Theatern und Konzerthäusern, gleichgestellt. Der Deutsche Musikrat plädiert daher dafür, diese Sonderbehandlung von kuratierten Musikclubs im Gesetzesentwurf zu unterlassen und sie mit Kulturorten gleichzustellen. Mögliche örtliche Schallkonflikte sollten flexibel auf der Ebene der kommunalen Planungshoheit behandelt und gelöst werden. Denn Musikclubs sind Experimentier-, Bildungs- und Begegnungsräume für gemischte Quartiere. Sie sind wichtige Treffpunkte nicht nur in großstädtischen Umgebungen, sondern auch in kleineren und mittleren Städten und im ländlichen Raum.“

Der Deutsche Bundestag forderte im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen unter Punkt 9., „dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”. Dies wurde auch durch den Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien im November 2021 bekräftigt: „Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an.” Der aktuelle Entwurf der BauNVO wird diesen Forderungen nicht gerecht.

Berlin, 21. August 2024

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

Unter derm Menüpunkt MEDIA finden Sie unsere Presseseite mit allen aktuellen Meldungen, unsere Presseseite mit den Pressekontakten und die Publikationen.

Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.