Jahressteuergesetz 2024

Unnötige Verschärfung geht zu Lasten der Vielfalt qualifizierter Angebote der musikalischen Bildung in Deutschland

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Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor: Anstelle der bisher üblichen Praxis der Erteilung einer Bescheinigung an potenziell alle musikpädagogisch Tätigen und Institutionen sollen nur noch öffentliche und gemeinnützige Institutionen von der Umsatzsteuer befreit werden.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat appelliert an die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag, im Interesse des Bildungsstandorts Deutschland diese unnötigen Verschärfungen zu vermeiden und die Praxis des Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG zu erhalten. Denn qualifizierte Bildungsdienstleistungen sind vom Inhalt her zu betrachten, nicht von der Organisationsform einer Institution. Es gibt etliche Anbieter, die als Selbständige oder in anderen Zusammenhängen Bildungsangebote unterbreiten, die für die außerschulische kulturelle Bildung von hoher Bedeutung sind. Retten Sie diese hochqualifizierten selbständigen Instrumental- und Vokalpädaginnen und -pädagogen! Eine Verteuerung des Unterrichts durch die Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuern wird zu einem erheblichen Rückgang der bereits jetzt in Bedrängnis befindlichen musikalischen Bildung führen und letztlich auch zu Lasten der Endverbraucher:innen gehen – in vielen Fällen also von Kindern und Jugendlichen.“

Die regierenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, an der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen im unionsrechtlichen Rahmen festzuhalten. Die gute Zugänglichkeit und finanzielle Erschwinglichkeit qualifizierter musikalischer Bildung, die dadurch unterstützt wird, ist heute wichtiger denn je – in Zeiten, in denen die musikalische Bildung auch an Schulen zunehmend unter Druck gerät, etwa durch die Kürzungen der Stundentafeln in Bayern, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, und den gravierenden Lehrkräftemangel im Fach Musik.     

Berlin, 10. Juni 2024

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

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Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.