Honoraruntergrenzen für Kulturförderung des Bundes: eine gute Initiative mit Anlaufschwierigkeiten

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Gestern hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Pressemitteilung verkündet, dass ab 01. Juli 2024 eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestvergütungsstandards für Tätigkeiten auf Honorarbasis eingeführt werden soll. Diese gelte für Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt das Engagement von Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die Einführung von Honorarmindestanforderungen im Kultur- und Kreativbereich. Damit setzt sie ein zentrales Vorhabe des Koalitionsvertrages um. Die Kurzfristigkeit allerdings, mit der die neue Regelung in Kraft treten soll, schürt nun Unsicherheiten in der künstlerischen wie finanziellen Planung von öffentlich geförderten Projekten. Die Einführung von Mindesthonorarstandards auf Kosten des kulturellen Angebots führt in eine Sackgasse. Es bedarf dafür stattdessen einer Aufstockung von Haushaltsmitteln für die geförderten Projekte, um insbesondere kleinere Projekte vor existenziellen Problemen zu bewahren. Zudem hat die Einführung von Mindesthonoraren in der öffentlichen Kulturförderung auch Auswirkungen auf die private Veranstaltungswirtschaft. Diese trägt ebenso zur Kulturellen Vielfalt in Deutschland bei und würde durch die ‚Marktverzerrung‘ durch neue Honorierungsmodelle systemisch in Bedrängnis kommen. Der Deutsche Musikrat appelliert daher an Claudia Roth, eine gelingende Entwicklung und Einführung von Mindesthonorarstandards auch weiterhin im engen Zusammenwirken mit den Fachverbänden, aber auch mit der privaten Veranstaltungswirtschaft voranzubringen. Denn gemeinsames Ziel muss es sein, eine funktionierende Balance zu finden zwischen der materiellen Wertschätzung kreativer Arbeit durch angemessene Honorare und der unternehmerischen Machbarkeit für die Arbeitgeber:innen in der Musik- und Kreativwirtschaft.“

Als Maßstab für die Honoraruntergrenzen sind laut der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien die jeweiligen bundesweiten Empfehlungen von Berufs- und Fachverbänden heranzuziehen. Der Deutsche Musikrat hat im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsverbänden eine solche Empfehlung erarbeitet und vorgelegt.

Berlin, 14. Februar 2024

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

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Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.