Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ startet – Kommunen können sich um Auszeichnung bewerben

Landmusikort 2025

Kommunen aus ländlichen Regionen Deutschlands sind aufgerufen, sich um die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres 2025“ zu bewerben. Der Preis wird vom Deutschen Musikrat und vom Bundesmusikverband Chor & Orchester gemeinsam ausgeschrieben und vergeben. Ziel des Förderprogramms ist es, herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten zu würdigen und weiter zu fördern. Ausgezeichnet werden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Kultur im ländlichen Raum in Deutschland ist vielfältig und kann immer wieder überraschen. Hier passieren viele großartige Dinge, die es wert sind, besser beachtet zu werden und aus dem Status eines Geheimtipps herauszukommen. Deshalb ist die Auszeichnung ‚Landmusikort des Jahres‘ ein wichtiger Baustein des Amateurmusikfonds, der diese ländliche Kulturpower sichtbar macht.“

Wer wird gefördert?
Der Preis wird an Kommunen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben, vor allem mit Blick auf die Amateurmusik und das ehrenamtliche Engagement, verliehen. Gemeinden aus dem ländlichen Bereich sind gemeinsam mit ihren kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Ensembles eingeladen, sich um diese besondere Auszeichnung zu bewerben.

Preisgelder und Förderpreise
Für die besten Bewerbungen werden insgesamt drei Hauptpreise vergeben:

  • 1. Preis: 18.000 Euro
  • 2. Preis: 10.000 Euro
  • 3. Preis: 6.000 Euro.

Darüber hinaus gibt es zehn Förderpreise à 2.000 Euro, die je nach Qualität der Bewerbungen auf die Bundesländer verteilt werden. Das Preisgeld soll in Projekte fließen, welche die Amateurmusik und die Zusammenarbeit mit der professionellen Szene in der Region weiter fördern und nachhaltige musikalische Strukturen etablieren.

Antragsberechtigung und Bewerbung
Die Auszeichnung soll nicht nur die Vielfalt und Kreativität der regionalen Musikszene sichtbar machen, sondern auch als Vorbild für andere ländliche Regionen dienen. Die Bewerber:innen müssen in eines der vier definierten Typen der Ländlichkeit (gem. Thünen-Atlas) verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner:innen haben. Die Antragstellung muss durch den/die Bürgermeister:in der jeweiligen Kommune erfolgen und bis spätestens 15. April 2025 über das digitale Antragsportal eingereicht werden.

Jurysitzung und Bekanntgabe
Eine fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Bewerbungen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebots und entscheidet bis Mitte Juli 2025, welche Kommunen den Titel „Landmusikort des Jahres 2025“ tragen. Die Preisübergabe soll in einer feierlichen Veranstaltung, welche die Kommunen organisieren, ab Sommer 2025 vor Ort erfolgen.

Weitere Informationen und Antragstellung
Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen, den notwendigen Unterlagen sowie den Zugang zum Antragssystem finden Interessierte hier. Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsportal. Für Rückfragen und Unterstützung steht das Projektteam gern zur Verfügung.

Für alle ländlichen Kommunen, die ein starkes musikalisches Leben und eine aktive Vernetzung von Musiker:innen und Vereinen fördern wollen, bietet dieses Programm eine einmalige Gelegenheit zur Weiterentwicklung und Vernetzung.

Berlin, 3. Februar 2025

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

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Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.