Kommunen aus ländlichen Regionen Deutschlands sind aufgerufen, sich um die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres 2025“ zu bewerben. Der Preis wird vom Deutschen Musikrat und vom Bundesmusikverband Chor & Orchester gemeinsam ausgeschrieben und vergeben. Ziel des Förderprogramms ist es, herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten zu würdigen und weiter zu fördern. Ausgezeichnet werden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen.
Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Kultur im ländlichen Raum in Deutschland ist vielfältig und kann immer wieder überraschen. Hier passieren viele großartige Dinge, die es wert sind, besser beachtet zu werden und aus dem Status eines Geheimtipps herauszukommen. Deshalb ist die Auszeichnung ‚Landmusikort des Jahres‘ ein wichtiger Baustein des Amateurmusikfonds, der diese ländliche Kulturpower sichtbar macht.“
Wer wird gefördert?
Der Preis wird an Kommunen mit einem besonders lebendigen, innovativen, blühenden Kulturleben, vor allem mit Blick auf die Amateurmusik und das ehrenamtliche Engagement, verliehen. Gemeinden aus dem ländlichen Bereich sind gemeinsam mit ihren kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Ensembles eingeladen, sich um diese besondere Auszeichnung zu bewerben.
Preisgelder und Förderpreise
Für die besten Bewerbungen werden insgesamt drei Hauptpreise vergeben:
- 1. Preis: 18.000 Euro
- 2. Preis: 10.000 Euro
- 3. Preis: 6.000 Euro.
Darüber hinaus gibt es zehn Förderpreise à 2.000 Euro, die je nach Qualität der Bewerbungen auf die Bundesländer verteilt werden. Das Preisgeld soll in Projekte fließen, welche die Amateurmusik und die Zusammenarbeit mit der professionellen Szene in der Region weiter fördern und nachhaltige musikalische Strukturen etablieren.
Antragsberechtigung und Bewerbung
Die Auszeichnung soll nicht nur die Vielfalt und Kreativität der regionalen Musikszene sichtbar machen, sondern auch als Vorbild für andere ländliche Regionen dienen. Die Bewerber:innen müssen in eines der vier definierten Typen der Ländlichkeit (gem. Thünen-Atlas) verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner:innen haben. Die Antragstellung muss durch den/die Bürgermeister:in der jeweiligen Kommune erfolgen und bis spätestens 15. April 2025 über das digitale Antragsportal eingereicht werden.
Jurysitzung und Bekanntgabe
Eine fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Bewerbungen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebots und entscheidet bis Mitte Juli 2025, welche Kommunen den Titel „Landmusikort des Jahres 2025“ tragen. Die Preisübergabe soll in einer feierlichen Veranstaltung, welche die Kommunen organisieren, ab Sommer 2025 vor Ort erfolgen.
Weitere Informationen und Antragstellung
Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen, den notwendigen Unterlagen sowie den Zugang zum Antragssystem finden Interessierte hier. Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsportal. Für Rückfragen und Unterstützung steht das Projektteam gern zur Verfügung.
Für alle ländlichen Kommunen, die ein starkes musikalisches Leben und eine aktive Vernetzung von Musiker:innen und Vereinen fördern wollen, bietet dieses Programm eine einmalige Gelegenheit zur Weiterentwicklung und Vernetzung.
Berlin, 3. Februar 2025