Der Deutsche Musikrat und unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung begrüßen die politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU zur Reform der Fahr- und Fluggastrechte. Wichtige Verbesserungen für reisende Musikerinnen und Musiker konnte dabei die internationale Musikergewerkschaft FIM erreichen. Instrumente dürfen gemäß der Einigung grundsätzlich mit in die Kabine, wenn Sicherheits-, Kapazitäts- und Gepäckregeln eingehalten werden. Größere Instrumente können auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz mitreisen, bestimmte Steuern und Gebühren fallen dafür nicht an. Ist der Transport in der Kabine nicht möglich, sollen Instrumente unter geeigneten Bedingungen im Frachtraum befördert werden. „Musikinstrumente werden damit ausdrücklich als wertvolle und beruflich notwendige Arbeitsmittel anerkannt. Das stärkt die Position von Musiker:innen“, sagt Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats.
„Mit der Einigung wird für Fluggesellschaften ein EU-einheitlicher Rahmen geschaffen“, sagt UNISONO-Geschäftsführerin Julia Hofmann. „Airlines müssen künftig viel klarer informieren, unter welchen Bedingungen Instrumente in der Kabine oder im Frachtraum transportiert werden und welche Kosten anfallen. So können Musiker:innen notwendige Flugreisen zu Auftrittsorten besser planen. Sie haben mehr Transparenz und Sicherheit.“
Bislang gibt es in Europa keine einheitlichen Regeln für den Transport von Musikinstrumenten im Flugzeug. Jede Fluglinie handelt im eigenen Ermessen. Da die Bestimmungen mitunter nicht eindeutig sind, können für reisende Musiker:innen Risiken entstehen. Wertvolle Instrumente zum Beispiel können manchmal kurzfristig nicht in der Kabine transportiert werden und müssen in den Frachtraum. „Jetzt sind die Fluggesellschaften gefragt, ihre Beförderungsbestimmungen so umsichtig anzupassen, dass Preise und Bedingungen für die Mitnahme von Instrumenten in der Kabine im Vorfeld klar definiert sind“, betonen Valentin und Hofmann. „Die bisher uneinheitlichen Richtlinien der Fluggesellschaften müssen vergleichbar werden, damit so viel Transparenz und Sicherheit wie möglich entstehen.“
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die politische Einigung noch formal billigen. Zwölf Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt werden die neuen Regeln in der Praxis gelten.
Berlin, 25. Juni 2026
Der Deutsche Musikrat (DMR) engagiert sich für die Interessen von rund 16,9 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland – 16,3 Millionen Amateurmusizierenden und etwa 600.000 professionellen Musiker:innen – und ist weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur. Er repräsentiert über 100 Organisationen und Dachverbände des professionellen Musiklebens und des Amateurmusizierens einschließlich der 16 Landesmusikräte.
unisono – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung ist mit 12.800 Mitgliedern der größte Verband professioneller Musiker:innen in Deutschland und bestimmt maßgeblich die Arbeitsbedingungen sowie die gesellschaftliche Wahrnehmung des Kulturbereichs mit. Musiker:innen in Berufsorchestern und Rundfunkchören, Freischaffende sowie Lehrbeauftragte und Studierende an Musikhochschulen sind bei UNISONO organisiert.
Kontakte:
Uli Müller
UNISONO
Pressesprecherin
Mobil 0152 / 51 00 62 73
E-Mail mueller@uni-sono.org
Dr. Anna Vogt
Deutscher Musikrat e.V.
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 030 / 30881020
E-Mail vogt@musikrat.de
