Deutscher Musikrat veröffentlicht Empfehlungen zu Honoraruntergrenzen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich

#FaireLehre

© gpointstudio/ Shutterstock.de

In Deutschland sind mehr als 25.700 Pädagog:innen im Musikbereich und über 7.000 Lehrbeauftragte an Musikhochschulen tätig. Ihre wichtige Arbeit spiegelt sich oft nicht in ihrer Vergütung wider. Im Gegenteil: Viele freischaffende Lehrende leben in prekären Verhältnissen und sind von Altersarmut bedroht. Trotz des „Herrenberg“-Urteils ist zu erwarten, dass auch künftig gerade im Projektbereich Honorarbeschäftigung weiterbestehen wird. Das mittlere Einkommen von Musiklehrenden betrug im Jahr 2024 14.650 Euro brutto. Die AG „Faire Vergütung“ des Deutschen Musikrats (DMR) hat daher Empfehlungen zu „Honoraruntergrenzen und angemessenen Vergütungen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich“ erarbeitet, die vom Präsidium beschlossen und heute veröffentlicht wurden.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Ich freue mich sehr, dass der Deutsche Musikrat den wichtigen Prozess, gemeinsame Empfehlungen für Honorarmindeststandards im Bereich der Lehre zu erarbeiten, erfolgreich abschließen konnte. Dies erfolgte gemeinsam mit unseren Mitgliedsverbänden aus dem pädagogischen Bereich und im engen und produktiven Austausch mit der Rektorenkonferenz der Deutschen Musikhochschulen. Eine angemessene Vergütung im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich ist ein wichtiger Baustein, um diese Berufsfelder attraktiver zu machen und sie auch für nachfolgende Generationen zu sichern. Zugleich muss klar sein: Die nun vorliegenden Honoraruntergrenzen dienen als eine Hilfestellung in Honorarverhandlungen und eine Art ‚Bollwerk‘ nach unten in den Bestrebungen, perspektivisch im Bereich der musikalischen Bildung überall angemessene Honorare durchzusetzen. Dafür braucht es auch und vor allem ein klares Commitment der jeweiligen Mittelgeber etwa von Musikschulen und Musikhochschulen."

Der Deutsche Musikrat empfiehlt für Honorarsätze von Musikpädagog:innen und Lehrbeauftragte eine Honoraruntergrenze von 54 Euro für 45 Minuten und 72 Euro für 60 Minuten. Angemessene Honorare wären laut der Empfehlung 65 Euro für 45 Minuten und 87 Euro für 60 Minuten. Die Empfehlungen sollen jährlich aktualisiert werden. Die vollständige Stellungnahme mit Erläuterungen u.a. zu den Berechnungsgrundlagen finden Sie hier.

Berlin, 16. Oktober 2024

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

Unter derm Menüpunkt MEDIA finden Sie unsere Presseseite mit allen aktuellen Meldungen, unsere Presseseite mit den Pressekontakten und die Publikationen.

Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.