Der Deutsche Musikrat informiert zu „Selbstständigkeit im Musikbereich“

Zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Das Statusfeststellungsverfahren soll durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales reformiert werden. Dieses Prüfverfahren der Deutschen Rentenversicherung ermittelt den Sozialversicherungsstatus einer Person, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden und Klarheit über die Versicherungspflicht zu schaffen. Hierzu gehört, dass die Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten (§ 127 SGB IV) ab 2027 neu geregelt wird. Diese neuen Regelungen haben fundamentale Auswirkungen auf das Musikleben, deshalb veröffentlicht der Deutsche Musikrat hierzu sein detailliertes Positionspapier „Selbstständigkeit im Musikbereich“.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, betont: „Der Deutsche Musikrat appelliert dringend an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, MdB, die Anforderungen des Musiklebens beim Reformprozess des Statusfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen. Im Falle einer ‚One-Fits-All-Lösung‘ sind dramatische Auswirkungen auf das Musikleben, insbesondere auf die Musikalische Bildung in Deutschland zu befürchten: Bei Musikschulen zum Beispiel wären deutliche Einschränkungen in der Vielfalt angebotener Unterrichtsfächer und Instrumente, dem gemeinschaftlichen Ensemblemusizieren und der Studienvorbereitung absehbar. An Musikhochschulen würde die derzeit geplante Regelung einen erheblichen Rückgangbei den Lehrbeauftragten und damit eine weitere Verringerung  der zwingend notwendigen Ausbildungskapazitäten erwarten lassen. Freiberufliche, über die Künstlersozialkasse versicherte Musiker:innen hätten bei musikpädagogischen Tätigkeiten und kurzfristigen Aushilfetätigkeiten in Orchestern große Hürden zu nehmen. Wir brauchen eine faire und transparente Regelung, die der Realität und Vielfalt von Musikberufen gerecht wird und nicht das Musikleben in existenzielle Bedrängnis bringt!“

In dem Positionspapier fordert der Deutsche Musikrat mit Blick auf die im Musikleben häufig vorkommenden Mischformen von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit u.a., dass nachweisbar sozialversicherungspflichtig abgesicherte Beschäftigte für freiberufliche Nebentätigkeiten von der Sozialversicherungspflicht und dem Statusfeststellungsverfahren befreit werden. Gefordert wird ebenfalls, dass die besondere Rolle des Künstlersozialversicherungsgesetzes und der Künstlersozialkasse bei der Reform berücksichtigt werden und mit Sozialgesetzbuch IV in Kongruenz gebracht werden. Der Deutsche Musikrat fordert eigene Regelungen für den Status freiberuflicher Dozent:innen und Lehrbeauftragter an Universitäten und Hochschulen, welche zur Ergänzung der Lehre eingesetzt werden.

Der Deutsche Musikrat engagiert sich seit über 70 Jahren als weltweit größter nationaler Dachverband der Musikkultur für die Interessen von rund 17 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland.

Berlin, 23. Februar 2026

Ich bin ...

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