Die 185 Vertragsstaaten des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) haben sich am 5. Dezember 2025 in Samarkand auf klare Regeln zum Umgang mit verarbeitetem Fernambukholz geeinigt. Für fertiggestellte Musikinstrumente und Bögen gilt nun auch weiterhin: Solange kein Verkauf oder Eigentumswechsel stattfindet, bleibt die Nutzung für nicht-kommerzielle Zwecke genehmigungsfrei. Konzertreisen, Proben, Wettbewerbe, Leihvorgänge, Unterricht oder Reparaturen sind somit unverändert möglich.
Neue Anforderungen gelten hingegen für den internationalen Verkauf aller neuen und bereits existierenden Fernambukbögen. Verkäufer:innen müssen künftig nachweisen, dass das verwendete Holz vor 2007 geerntet wurde – dem Jahr, in dem Fernambuk in den CITES-Schutz aufgenommen wurde. Wild geerntetes Fernambukholz ohne gültigen Nachweis darf künftig nicht mehr kommerziell gehandelt werden.
Zusätzlich einigten sich die Vertragsstaaten auf umfangreiche Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Art. Dazu gehören unter anderem die Intensivierung der Forschung zu alternativen Materialien für den Bogenbau, der Ausbau und die Weiterentwicklung von Rückverfolgbarkeitssystemen sowie die Unterstützung von Projekten zur Bekämpfung illegaler Ernte und zum Schutz der natürlichen Lebensräume.
Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die beschlossenen Anpassungen zum Schutz des bedrohten brasilianischen Fernambukholzes. Die neuen Regelungen schaffen klare Rahmenbedingungen für den internationalen Handel und sind ein wichtiger Schritt, um kulturelle Praxis und Artenschutz miteinander in Einklang zu bringen. Die Regelungen bieten einerseits Planungssicherheit, stärken andererseits aber die internationalen Bemühungen zum Schutz der bedrohten Fernambukbestände.“