CITES-Beschlüsse zu Fernambuk

Positive Nachrichten für Musikleben und Artenschutz

Die 185 Vertragsstaaten des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) haben sich am 5. Dezember 2025 in Samarkand auf klare Regeln zum Umgang mit verarbeitetem Fernambukholz geeinigt. Für fertiggestellte Musikinstrumente und Bögen gilt nun auch weiterhin: Solange kein Verkauf oder Eigentumswechsel stattfindet, bleibt die Nutzung für nicht-kommerzielle Zwecke genehmigungsfrei. Konzertreisen, Proben, Wettbewerbe, Leihvorgänge, Unterricht oder Reparaturen sind somit unverändert möglich.

Neue Anforderungen gelten hingegen für den internationalen Verkauf aller neuen und bereits existierenden Fernambukbögen. Verkäufer:innen müssen künftig nachweisen, dass das verwendete Holz vor 2007 geerntet wurde – dem Jahr, in dem Fernambuk in den CITES-Schutz aufgenommen wurde. Wild geerntetes Fernambukholz ohne gültigen Nachweis darf künftig nicht mehr kommerziell gehandelt werden.

Zusätzlich einigten sich die Vertragsstaaten auf umfangreiche Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Art. Dazu gehören unter anderem die Intensivierung der Forschung zu alternativen Materialien für den Bogenbau, der Ausbau und die Weiterentwicklung von Rückverfolgbarkeitssystemen sowie die Unterstützung von Projekten zur Bekämpfung illegaler Ernte und zum Schutz der natürlichen Lebensräume.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: Der Deutsche Musikrat begrüßt die beschlossenen Anpassungen zum Schutz des bedrohten brasilianischen Fernambukholzes. Die neuen Regelungen schaffen klare Rahmenbedingungen für den internationalen Handel und sind ein wichtiger Schritt, um kulturelle Praxis und Artenschutz miteinander in Einklang zu bringen. Die Regelungen bieten einerseits Planungssicherheit, stärken andererseits aber die internationalen Bemühungen zum Schutz der bedrohten Fernambukbestände.“ 

Ich bin ...

Musiker*innen können in den Ensembles des Deutschen Musikrates mitsingen oder mitspielen, dem Bundesjugendorchester, dem Bundesjazzorchester und dem Bundesjugendchor, an Wettbewerben teilnehmen. Mit vier weiteren Projekten im Bereich Förderung unterstützt der Deutsche Musikrat junge hochtalentierte Musiker*innen, Dirigent*innen, Komponist*innen und Interpret*innen zeitgenössischer Musik sowie Popmusiker*innen auf ihrem Weg in ein professionelles Musikerleben und schlägt eine Brücke zwischen Musiker*innen, Veranstalter*innen und Publikum. Zudem bietet das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.

 

 

Der Deutsche Musikrat ist Träger der Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche: Jugend musiziert und Jugend jazzt, der Wettbewerbe für professionelle Musiker*innen: dem Deutschen Musikwettbewerb, dem German Conducting Award (ehem. Deutscher Dirigentenpries) sowie dem Deutschen Chordirigent*innenpreis sowie den Wettbewerben für Amateurmusiker*innen: dem Deutschen Chorwettbewerb und dem Deutschen Orchesterwettbewerb.

Der Deutsche Musikrat e. V. ist Sprachrohr und Impulsgeber musikpolitischer Themen für seine Mitglieder.

Die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat e.V. für Sie zusammengestellt. 

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Zur Förderung der jungen Musiker*innen und Musiker in den Ensembles des Deutschen Musikrates gehört auch das Konzertieren auf der Bühne vor Publikum. Anfragen für Engagaments nehmen die Projektletiter*innen gern entgegen. Durch die Konzertförderung Deutscher Musikwettbewerb werden im Jahr ca. 200 Konzerte an Konzertveranstalter und Konzertreihen vermittelt.

Musikpädagog*innen finden Konzepte und Arbeitsmaterialien für den Musikunterricht bei den Vermittlungsprojekten des Podium Gegenwart. Aktuelle musikpolitische Entwicklungen und Studien finden sich im Themenbereich „Musikalische Bildung“ sowie Fachbeiträge dazu beim Deutschen Musikinformationszentrum.

Mit dem Deutschen Musikinformationszentrum bietet der Deutsche Musikrat eine zentrale Informationsstelle zu allen Themen des Musiklebens.