Ihr Vermächtnis für die Musik

Musik weitergeben. Zukunft gestalten.

Musik begleitet uns ein Leben lang. Sie verbindet Menschen, schafft Gemeinschaft und eröffnet Räume für Ausdruck und Begegnung.

Mit einem Vermächtnis an die Stiftung des Deutschen Musikrats können Sie dazu beitragen, dass ein vielfältiges und lebendiges Musikleben auch für kommende Generationen möglich bleibt.

Musik für morgen ermöglichen.

Der Deutsche Musikrat steht für die Vielfalt des Musiklebens in Deutschland – von Klassik, Jazz und Pop bis zur zeitgenössischen Musik, von jungen Talenten bis zu etablierten Künstler:innen. Die DMR gGmbH trägt vierzehn langfristige Projekte, darunter das Bundesjugendorchester, den Bundesjugendchor, das Bundesjazzorchester, „Jugend musiziert“, den Deutschen Musikwettbewerb, das Forum Dirigieren, PopCamp und Podium Gegenwart.

Ein Vermächtnis hilft, diese Arbeit nachhaltig fortzuführen und jungen Menschen Wege in die Musik zu eröffnen.

Talente stärken

Junge Musiker:innen erhalten Raum, Zeit und Unterstützung, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln und ihren eigenen Weg zu gehen.

Vielfalt sichern.

Ihr Vermächtnis trägt dazu bei, dass unterschiedliche musikalische Stilrichtungen, Stimmen und Lebenswege ihren Platz im Musikleben behalten.

Begegnung ermöglichen

Wettbewerbe, Ensembles und Projekte bringen Menschen zusammen. Musik verbindet über Generationen, Regionen und Grenzen hinweg.

Zukunft gestalten

Eine testamentarische Zuwendung schafft langfristige Perspektiven und unterstützt eine nachhaltige musikalische Entwicklung.

Was bleibt, kann weiterklingen.

Vielleicht haben Sie selbst musiziert. Vielleicht waren Konzerte, Wettbewerbe oder ein Ensemble wichtige Orte in Ihrem Leben. Vielleicht haben Sie erlebt, wie Musik Menschen verbindet oder Talente sichtbar macht.

Mit Ihrem Vermächtnis können Sie diese Erfahrung weitergeben und die musikalische Zukunft mitgestalten.

Musik verbindet Generationen. Ihr Vermächtnis kann diese Verbindung fortführen.
 

Sie können die Stiftung des Deutschen Musikrats auf unterschiedliche Weise bedenken:

Vermächtnis
Sie können uns beispielsweise einen Geldbetrag, einen Anteil Ihres Vermögens, Wertpapiere, eine Immobilie oder einen anderen Vermögensgegenstand zuwenden. 

Erbeinsetzung
Sie können die Stiftung als Erbin oder Miterbin einsetzen. Damit sind andere rechtliche Folgen verbunden als bei einem Vermächtnis.
Die rechtlichen Unterschiede sind wichtig. Lassen Sie Ihren letzten Willen daher fachkundig gestalten oder prüfen.
 

In drei Schritten vorsorgen

1. Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist
Möchten Sie den musikalischen Nachwuchs, das Amateurmusizieren, ein Ensemble, einen Wettbewerb oder ein Förderprogramm unterstützen? Oder soll Ihre Zuwendung dort eingesetzt werden, wo sie künftig besonders gebraucht wird?

2. Sprechen Sie mit uns
Wir informieren Sie vertraulich und unverbindlich über unsere Arbeit und die Möglichkeiten einer testamentarischen Zuwendung. Auf Wunsch anonym.

3. Lassen Sie sich beraten
Besprechen Sie Ihre Wünsche mit einer Notarin, einem Notar, einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater.
 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Über den eigenen Nachlass zu sprechen, ist eine persönliche Angelegenheit. Wir begegnen diesem Schritt mit Respekt und ohne Erwartungsdruck.

Gern informieren wir Sie vertraulich über die Arbeit des Deutschen Musikrats und die Möglichkeiten einer testamentarischen Zuwendung. Auf Wunsch senden wir Ihnen zunächst Informationsmaterial zu.

Deutscher Musikrat gGmbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: 0228 2091-0
projektgesellschaft@musikrat.de
 

Muss ich den Deutschen Musikrat informieren? 
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, uns über Ihre Entscheidung zu informieren. Wenn Sie mit uns sprechen, können wir Ihre Wünsche besser verstehen und eine spätere Abwicklung erleichtern. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben vertraulich. 

Kann ich meine Familie und den Deutschen Musikrat zugleich bedenken? 
Ein Vermächtnis oder eine Miterbeinsetzung kann ermöglichen, neben der Versorgung nahestehender Menschen auch das Musikleben zu unterstützen. Welche Gestaltung sinnvoll ist, sollte fachkundig beraten werden. 

Muss ich ein bestimmtes Projekt festlegen? 
Nein. Eine freie Zuwendung lässt dem Deutschen Musikrat den nötigen Spielraum, die Mittel dort einzusetzen, wo sie künftig die größte Wirkung entfalten. Wenn Ihnen ein bestimmter Bereich wichtig ist, können Sie Ihre Wünsche mit uns besprechen. 

Kann ich auch Sachwerte oder eine Immobilie zuwenden? 
Grundsätzlich können auch Sachwerte, Wertpapiere oder Immobilien Gegenstand einer testamentarischen Zuwendung sein. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an und lassen Sie die Gestaltung rechtlich und steuerlich prüfen. 

Wo kann ich mein Testament aufbewahren? 
Für die sichere Auffindbarkeit kann eine amtliche Verwahrung sinnvoll sein. Notarielle Testamente und Erbverträge werden in der Regel amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Bitte lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.