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Gründe für die Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat
Wir freuen uns, dass Sie Interesse an der Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat haben. Die Mitgliedschaft bietet zahlreiche Vorteile. Sie haben die Möglichkeit, an der Entwicklung musikpolitischer Ziele für das Musikleben Deutschlands aktiv mitzuwirken und Ihre Interessen gesellschaftspolitisch einzubringen. Als Mitglied tragen Sie dazu bei, dass sich der Deutsche Musikrat erfolgreich für die Musik in Deutschland einsetzen kann. Sie verleihen der Stimme des Deutschen Musikrates mehr Gewicht, denn je mehr Menschen mit einer Stimme sprechen, desto aufmerksamer reagieren Politik und Öffentlichkeit. Mit einer Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat können Sie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Musikland Deutschland mitgestalten. Damit unterstützen Sie das professionelle Musikleben ebenso wie das Amateurmusizieren.
Sie bringen Ihre Themen in die Arbeit der Gremien ein, knüpfen Kontakte, werden durch die Publikationen des Deutschen Musikrates umfassend über Neuigkeiten aus dem deutschen Musikleben informiert und können sich bei Fragen jederzeit an das Generalsekretariat wenden.
Wer kann Mitglied im Deutschen Musikrat werden?
Ordentliches Mitglied des Deutschen Musikrates können Vereine, Stiftungen, Arbeitsgemeinschaften, Konferenzen, Verwertungsgesellschaften im Musikbereich und freiwillige Zusammenschlüsse von Personen sowie vergleichbare Organisationen, mit jeweils bundesweiter Bedeutung werden. Natürliche Personen und sonstige Unternehmen können dem Deutschen Musikrat als fördernde Mitglieder beitreten.
Was kostet die Mitgliedschaft im Deutschen Musikrat?
Musikpolitische Arbeit kostet Geld. Die Mitglieder des Deutschen Musikrates tragen durch Ihre Beiträge wesentlich zum Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit bei. Die Mitgliedsbeitragsstruktur für ordentliche Mitglieder umfasst fünf Beitragskategorien. Ab einem Mindestbeitrag von aktuell rund € 400 können Sie die Vorteile der Mitgliedschaft nutzen und sich damit aktiv für das Musikleben in Deutschland engagieren. Die Einordnung neuer ordentlicher Mitglieder in die Beitragskategorien orientiert sich an der Größe und der Mitgliederzahl der einzelnen Organisation. Für fördernde Mitglieder sind keine Beitragskategorien festgesetzt. Der Beitrag wird individuell vereinbart.
Aufnahmeverfahren
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das hier bereitgestellte Antragsformular und senden Sie dieses ausgefüllt an generalsekretariat(at)musikrat.de. Wenn Sie die Mitgliedschaft für einen Verband beantragen, fügen Sie bitte neben Ihrer Satzung Informationen über die Mitgliederstärke, Mitglieder- und Verwaltungsstruktur hinzu. Über den Stand des Aufnahmeverfahrens halten wir Sie nach Eingang der Unterlagen regelmäßig auf dem Laufenden.
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