Gravierende Folgen für die Ernste Musik
Auswirkungen der geplanten GEMA-Reform 2025
Ein Kommentar von Dr. Charlotte Seither

Die GEMA plant 2025 eine Reform der Sparte E (Ernste Musik). Im Kern sieht diese vor, dass weite Sachverhalte der bisherigen Ernsten Musik (E) der Unterhaltungsmusik (U) gleichgestellt und den kommerziellen Verwertungsabläufen der U-Musik unterworfen werden. Einzig im Bereich des Aufführungsrechts weist die Reform noch ein Förderinstrument auf, mit dem die Nutzung von Kunstmusik aufgewertet werden kann – auch hier werden die Fördermittel zugleich so weit reduziert, dass ein Auskommen kaum noch möglich ist. Alles in allem hebt die GEMA nahezu alle Förderhebel auf, mit denen sie in jahrzehntelanger Praxis ausgleichend auf die erschwerten Produktions- und Aufführungsbedingungen der Ernsten Musik reagiert hat. Ein grundsätzliches Primat der E-Musik gegenüber jedem anderen Werk der Unterhaltungsmusik gibt es damit nicht mehr. Werk und Urheber:innen müssen sich nun, analog der U-Musik, weitgehend selbst in den kommerziellen Gegebenheiten des Marktes behaupten.
Fokus „Werk“ wird zum Fokus „Werknutzung“
Als zentrale Achse verschiebt die GEMA mit ihrem Reformvorhaben den Fokus vom Werk auf die Werknutzung. Die Grundidee der Ernsten Musik, dass ein Werk bereits in sich, aufgrund seiner Komplexität oder schwierigen Ausgangslage am Markt, als förderungswürdig anzusehen ist, wird dabei aufgehoben. Erst die Nutzung definiert also, ob ein Werk nach den Kriterien der Kunst- oder Unterhaltungsmusik zu bemessen ist. Ein Streichquartett von Wolfgang Rihm kann heute also E (Kunstmusik) und morgen U sein, je nachdem, ob es im Konzert – und nur noch dort – oder als Musik in einer Theaterinszenierung von Christoph Marthaler genutzt wird. Auch wenn das Werk im Ausland gespielt oder auf CD veröffentlicht wird, folgt es der Systematik der U-Musik. Tatsache ist, dass viele neue Einstufungsregeln die bisherige E-Musik dramatisch abwerten. Für ihre Urheber:innen führt dies zu Einkommenseinbußen, die mit 70-90 Prozent kalkuliert werden müssen. Das Reformvorhaben der GEMA bedroht somit den Berufsstand der E-Komponierenden in seiner gesamten Breite. Es vollzieht eine Zäsur, die die Verwertungsgesellschaft so noch nicht in ihrer Geschichte erlebt hat.
Ausgangspunkt für das Reformvorhaben
a) Einflüsse von innen
Mit der Entwicklung der Neuen Medien haben sich die Verwertungsmöglichkeiten von Musik hochgradig potenziert: Während Ernste (E) und Unterhaltende Musik (U) in früheren Zeiten noch auf der Bühne, in Kino, Rundfunk oder von der Schallplatte genutzt wurde, kommen im Zuge der Digitalisierung stets neue Nutzungsmöglichkeiten hinzu. Im Geschäftsjahr 2023 hat die GEMA in der Sparte Online mit 310,278 Mio Euro bereits ein höheres Inkasso erzielt als in der Sparte Rundfunk/Fernsehen (304,821 Mio Euro). Damit entfallen bereits 24,29 Prozent – fast ein Viertel – der Gesamterträge (1.277,069 Mio Euro)1 auf den Online-Bereich. Streaming und Download, aber auch andere Nutzungsformen wie Gaming, Handyklingeltöne etc. zeigen, dass die Verwertungsmöglichkeiten von U-Musik erheblich zugenommen haben. Die Nutzung von Ernster Musik in all diesen Anwendungsformen ist gleichwohl verschwindend gering. Auch in anderen Nutzungsformen – Rundfunk, Fernsehen oder Mechanisches Recht – spielt die E-Musik eine nur marginale Rolle, insbesondere, wenn man ihre Erlöse vergleicht. So beliefen sich die Erträge der Sparte E mit ihren Untersparten (Aufführung, Mechanisches Recht, Kirchen- und Bühnenmusik) laut GEMA im Geschäftsjahr 2023 auf 15,7 Mio Euro, während die U-Musik ein Inkasso von 150 Mio Euro aufweisen konnte.2
Das zunehmende Auseinanderdriften der Sparten U und E in ihrer wirtschaftlichen Leistung und Kostenstruktur hat damit auch in der Mitgliedschaft immer wieder zu Diskussionen geführt. Insbesondere in der Frage, ob die Zuweisung von 30,07 Prozent der Fördermittel, die die Sparte E anteilig noch aus dem Topf der Wertungsmitteln des sozial-kulturellen Abzugs erhält, so noch konsensfähig sei. Eine Pauschalförderung der Sparte E, so haben finanzstarke Stakeholder unmissverständlich deutlich gemacht, werde dabei nicht mehr von der Solidargemeinschaft der Mitgliedschaft subventioniert. Berücksichtigt man, dass die Stimmmacht in der GEMA-Vollversammlung bei 9,4 Prozent stimmberechtigten Mitgliedern der Sparte E zu 90,6 Prozent Stimmberechtigten der Sparte U liegt, wird zusätzlich deutlich, warum die Sparte U hier eine grundlegende Umverteilung der Mittel zugunsten von U anstrebt. Die GEMA ist diesem Anliegen, das von finanzstarken Stakeholdern sowie internationalen Verlagen der Sparte U vertreten wird, mit ihrem Reformentwurf gefolgt.
b) Einflüsse von außen
Auch die internationalen Verwertungsgesellschaften haben in den vergangenen Jahren massiven Druck gegen die kulturelle und soziale Förderpraxis der GEMA aufgebaut. Während die deutsche Verwertungsgesellschaft für eine Nutzung auf ihrem Territorium auch von ausländischen Autorinnen und Autoren noch einen 10-prozentigen Abzug für soziale und kulturelle Zwecke einbehält, fällt der Abzug für ein GEMA-Werk im Ausland meist geringer aus – je nach Verwertungsgesellschaft zwischen 8 und 3 Prozent. Dass die GEMA ihren vergleichsweise hohen Abzug hier also den internationalen Gegebenheiten anzupassen habe, wird von diesen schon länger reklamiert. Mit der Angleichung nicht nur der Fördermittelabzüge, sondern auch ihrer Verwertungssystematik riskiert die GEMA zugleich, die Kulturhoheit, die sie bislang unter den europäischen Verwertungsgesellschaften genossen hat, ein für alle Mal zu verwirken.
Grundlinien der Reform
1. Inkasso-Prinzip
Jeder Urheber, jede Urheberin erhält nach der neuen Regelung nur noch die Tantiemen, die aus den realen Lizenzeinnahmen eines Konzertes hervor gehen.3 Wenn also, wie in der Neuen Musik üblich, nur wenig Publikum zu überdies überschaubarem Eintrittspreis ein Konzert besucht, verringert sich die Ausschüttung für ein E-Werk auf einen mitunter nur einstelligen Betrag. Mit dem Inkasso-Prinzip gibt die GEMA somit ihre langjährige Förderpraxis der werkbasierten Kollektivverteilung auf, nach der bislang höhere Inkassi aus Konzerten der E-Musik auf niedrigere umverteilt worden sind (kollektives Solidaritätsprinzip).4 Damit konnte die GEMA sicherstellen, dass ein Werk stets die gleiche Ausschüttung erhalten konnte, unabhängig davon, ob es in einem hoch- oder niedrigpreisigen Konzert zur Aufführung gekommen ist. In der Tendenz fördert das Inkasso-Prinzip somit ertragreiche, kommerziell orientierte Veranstaltungen. Für kleine und mittlere Konzerte, die insbesondere kulturorientiert sind, ergeben sich gravierende Einbußen.
2. Abstufung von Nutzungsbereichen der Ernsten Musik zur Unterhaltungsmusik
Im Zuge der Reform werden einzelne Nutzungsbereiche der E-Musik grundsätzlich der Systematik der Unterhaltungsmusik unterworfen. Dies betrifft die Sparten Mechanische Wiedergabe, Bühnenmusik sowie Rundfunk und Ausland5, deren Inkassi nun nicht mehr als kulturfördernd betrachtet werden können. Eine Nutzung nach U erhält nur etwa 15 Prozent des Wertungsmittelzuschlags wie dies bisher in der Wertung E der Fall war. An diesem Beispiel zeigt sich, dass viele kleine Stellschrauben der Reform zu einer kumulativ fortschreitenden Entwertung der E-Musik führen.
3. Genreneutrale Kulturförderung
Nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG, § 32, Absatz 1) obliegt es der GEMA, kulturell bedeutende Werke zu fördern.6 Zu diesem Zweck hat die Sparte E bislang 30,07 Prozent der hierfür anberaumten Fördermittel erhalten, die Sparte U 69,93 Prozent. Die Aufteilung der Fördermittel nach diesem Schlüssel findet, so die GEMA, in der Mehrheit der Mitgliedschaft (90,6 Prozent U) derweil keinen Konsens mehr. In Folge hat sie sich entschieden, das Prinzip der kulturellen Förderung auch auf Sparten der U-Musik auszuweiten. Im Rahmen einer genreneutralen Kulturförderung sollen nun besondere Werke aus allen Genres (E und U) durch einen Kulturbonus sichtbar gemacht werden. Mit der Ausweitung des Förderradius sinkt zugleich die Zuweisung der Mittel für die Sparte E um etwa zwei Drittel ab. Berücksichtigt man, dass an dieser Stelle der mit Abstand wichtigste Einkommensschwerpunkt der E-Komponierenden liegt, so wird deutlich, wie existenzumgreifend die Sparte E hier von einem Strukturwechsel betroffen ist.
Fazit
- Mit dem Reformvorhaben der Sparte E gibt die GEMA eine Reihe wichtiger Grundsätze auf. Sie verschiebt den Fokus vom „Werk“ auf die „Werknutzung“. Im Kern vollzieht sie damit einen shift von der Vorstellung, dass ein Werk bereits in sich einen Wert hat. Sie folgt nun dem Gedanken, dass erst die Nutzung festlegt, ob und in welchem Maß ein Werk förderungswürdig ist. Die kategorielle Unterscheidung zwischen Werken der Sparte U und E gibt die GEMA dabei im Wesentlichen auf.
- Die Umstellung auf das Inkasso-Prinzip führt dazu, dass mittlere und kleine Kulturveranstaltungen (freie Szene, Veranstaltungen in Musikhochschulen, Konzerte im ländlichen Raum etc.) nur noch Kleinstausschüttungen generieren können. Insbesondere junge Komponierende werden dabei auf Jahre hinaus keine Einkommenserwartungen mehr haben, die ihnen einen nachhaltigen Berufseinstieg ermöglichen.7
- Bereits heute partizipieren nur wenige Komponierende an den großen Orchesterkonzerten in den Metropolen. Das Inkasso-Prinzip der GEMA klafft in den meisten Fällen also weit von der künstlerischen Wertschätzung des Kulturbetriebs auseinander. Die Förderung eines künstlerisch bedeutenden Lebensweges gibt die GEMA in ihrem Reformvorhaben dabei vollständig auf.
- Die Einstufung weiterer Sachverhalte der Ernsten Musik als Unterhaltungsmusik führt zu zusätzlichen Einkommensverlusten. Während U und E bislang in den meisten Nutzungssachverhalten klar voneinander getrennt wurden, stellt die GEMA diese nun in mehreren Bereichen gleich. Einkommen, das über die Sparte U erworben ist, kann dabei nicht mehr im Rahmen einer qualifizierten Kulturförderung gratifiziert werden.
- Die ausdrückliche Anerkennung von Werknutzungen der Kunstmusik gibt es nur noch in der Sparte Live-Konzert. Zugleich steht auch hier nur noch ein Bruchteil an Fördermitteln zur Verfügung. Damit können wichtige Hebel der Fördersystematik nicht wirklich greifen. Die stützende Kraft, die die GEMA-Kulturförderung historisch innehatte, erhält im Rahmen der Reform nur noch eine symbolische Bedeutung.
In Summe erweist sich das Reformvorhaben der GEMA als Einschnitt von historischer Tragweite: In ihm beendet die GEMA das über 100-jährige Förderverständnis dessen, was sich bislang als konzeptionelle Achse der E-Musik durch das gesamte Regelwerk der Verwertungsgesellschaft gezogen hat. Die neue Regelung reiht Werknutzung an Werknutzung. Sie nimmt damit keine Gesamtlinie mehr wahr, die die Einzelnutzungen eines Autors oder einer Autorin durch ein übergreifendes Schaffens- oder Lebenskonzept verbindet. Das Konzept des „E-Komponisten“ ist damit ein für alle Mal aufgegeben. Alles in allem haben berufständige Komponierende der Sparte E von Einkommensverlusten von 70-90 Prozent auszugehen. Gleichzeitig verändert das neue Regelwerk auch die demokratische Mitbestimmungsmacht all jener, die bislang noch als „E-Komponisten“ wirken konnten: Indem wichtige Einkommensschwellen nicht mehr erreichbar sind, oder Fachgremien nicht mehr an Vertreter:innen der Sparte E gebunden sind, entscheiden zunehmend andere über die Belange der E-Komponierenden. Die Reform markiert eine historische Zeitenwende in der Geschichte der GEMA. Dass das Konzept des „E-Komponisten“ als Säule nicht nur des Regelwerks, sondern auch ihres innersten Selbstverständnisses als Verwertungsgesellschaft je abgeschafft wird, dies hätten ihre Gründerväter niemals für möglich gehalten.
19. März 2025
Zur Autorin: Die Komponistin Dr. Charlotte Seither ist seit 2017 Mitglied im Präsidium des Deutschen Musikrats. Zudem engagiert sie sich im Vorstand des Deutschen Komponist:innenverbands. 2020 wurde sie für ihr Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.
1 Vgl. Geschäftsbericht der GEMA zum Jahr 2023, in: Tagesordnung für die Versammlung der ordentlichen Mitglieder am 15. und 16. Mai 2024, S. 5
2 Vgl. Präsentation Reform Live und Kulturförderung, Informationsveranstaltung der GEMA vom 23.01.2023 in Berlin. Die Grundlage für diese und andere Reformsachverhalte wurden in dieser sowie in folgenden Informationsveranstaltungen der GEMA zur Reform am 26.02.2025, 12.03.2025 und 20.03.2025 öffentlich vorgestellt oder lassen sich aus öffentlich zugänglichen Quellen (GEMA-Jahrbuch, GEMA-Website) ermitteln.
3 Das Inkasso ist abhängig von Raumgröße (Sitzplätze), Anzahl der beteiligten Musiker:innen und Eintrittspreis, abzüglich des allgemeinen Kostensatzes und des 10-prozentigen Abzugs für soziale und kulturelle Zwecke.
4 In der werkbasierten, kollektiven Verteilung bezuschussen Werknutzungen, die ein höheres Inkasso generieren, diejenigen, die ein geringeres Inkasso erwirtschaften, nach bestimmten Kriterien, so dass sich für ein Einzelwerk grob resümiert ein gemitteltes, durch Punkte bestimmtes Inkasso ergibt.
5 Die Sparten Rundfunk und Ausland wurden auch bislang nicht der Sparte Ernste Musik zugeordnet, allerdings wurde ein dort erwirtschaftetes Einkommen in nicht unerheblichen Ausgleich im Wertungsverfahren E kompensiert.
6 Vgl. VGG, §32, Absatz 1: „Die Verwertungsgesellschaft soll kulturell bedeutende Werke und Leistungen fördern.“
7 Auch ein geplanter Newcomer-Bonus kann den Berufseinstieg hier nicht nachhaltig stützen, da der reale Markt diesen nur zeitversetzt einholt.
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Transparenzhinweis
Dieser Beitrag bildet die Meinung der Autorin ab und ist nicht als allgemeine Stellungnahme des Deutschen Musikrats zu begreifen.