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Auswärtige Musikpolitik
"Wer das Eigene nicht kennt, kann das Andere nicht erkennen, geschweige denn schätzen lernen". Dieses Leitmotiv des 2. Berliner Appells umreißt auch die Spannbreite der Auswärtigen Kulturpolitik und als Teilmenge davon die der Auswärtigen Musikpolitik.
Prägende Erfahrungen in der Begegnung mit den Kulturen andere Länder sind, gerade in jungen Jahren, ein wertvolles Startkapital auf dem Lebensweg eines jeden Menschen. Die Praxis ist Voraussetzung für eine nachhaltig wirkende sinnlich-kognitive Erfahrung.
Die Rahmenbedingungen für diese Erfahrungen zu schaffen, ist eine der vornehmsten Aufgabe der Politik - nach innen wie nach außen. So ist Auswärtige Kulturpolitik in ihrer Rückwirkung auch Teil einer Innenpolitik, wie Innenpolitik Teil einer Auswärtigen Kulturpolitik ist. So wichtig die Vermittlung des Bildes Deutschlands in andere Länder hinein sein mag, so viel wichtiger sind nachhaltig wirkende Begegnungsprogramme, die in der Wahrnehmung des Eigenen und des Anderen ein Leben lang wirken.
Kooperation mit dem Goethe-Institut
Der Deutsche Musikrat und das Goethe-Institut haben am 18. Juni 2007 in einem Kooperationsvertrag eine engere Zusammenarbeit beschlossen. Im Beisein des Staatsministers im Auswärtigen Amt Gernot Erler und des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, unterzeichneten die Präsidentin des Goethe-Instituts Prof. Dr. Jutta Limbach, der Präsident des Deutschen Musikrates Prof. Martin Maria Krüger, der Generalsekretär des Deutschen Musikrates Christian Höppner sowie der stellvertretende Generalsekretär des Goethe-Instituts Jürgen Maier die Kooperationsvereinbarung im Auswärtigen Amt. Durch den Kooperationsvertrag soll die Arbeit beider Institutionen wirksamer gestaltet werden: Schwerpunkt der Zusammenarbeit soll die Förderung des musikalischen Nachwuchses und des Laienmusizierens werden.





