Wer wird gefördert?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BAKJK werden einmal jährlich im Rahmen des Deutschen Musikwettbewerbs (DMW) ermittelt. Sofern sie nicht schon als Ensemble beim DMW angetreten sind, finden sie sich für die BAKJK zu festen Ensembles zusammen und werden dann für die Dauer von einer Spielzeit an Veranstalter in ganz Deutschland vermittelt.
Der Deutsche Musikwettbewerb
Voraussetzung für die Aufnahme in die BAKJK ist die erfolgreiche Teilnahme am DMW. Dieser wird einmal im Jahr und jeweils abwechselnd in Bonn und Berlin für unterschiedliche solistische und kammermusikalische Kategorien ausgeschrieben. Bewerben können sich Instrumentalisten und Sänger mit deutscher Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich), die über eine professionelle Berufsausbildung verfügen und nicht älter als 28 Jahre sind (Ausnahme: Kammermusikensembles, Sängerinnen und Sänger, Klavierpartner).
Preisträger und Stipendiaten
Preisträger des Deutschen Musikwettbewerbs werden automatisch, Stipendiaten auf Empfehlung der Wettbewerbsjury in die BAKJK aufgenommen.
Weitere Informationen zum Deutschen Musikwettbewerb und den Fördermaßnahmen im Anschluss an den Wettbewerb (u. a. Künstlerlisten- und Preisträgerkonzerte) finden Sie auf der Projektwebsite des DMW.

