Bundesbegegnung Jugend jazzt
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Ausschreibung für die 8. Bundesbegegnung Jugend jazzt für Jazzorchester mit dem Skoda Jazzpreis 2010 in Bingen








Fotos: Tim Krieger

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN WETTBEWERB

 

1. Zugelassen sind Mitwirkende, die nach dem 1.6.1988 geboren wurden.

 

2. Jedes Bundesland entsendet jeweils eine Bigband, die als erster Preisträger aus einem Landeswettbewerb hervorgegangen ist. Der Landeswettbewerb sollte nicht länger als ein Jahr zurück liegen.

 

3. Teilnahmeberechtigt sind Jugend- und Schülerbigbands gemäß den Ausschreibungsbedingungen des Deutschen Orchesterwettbewerbes in der Sparte Jugendbigbands, d.h.

 

4.1. Der Anteil der Nicht-Laien im Orchester darf – inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler im Jugendjazzorchester, die vor dem 1.6.1988 geboren sind – maximal 15 % der Mitwirkenden betragen.

 

4.2. Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. Jede Stimme bei den Bläsern darf nur einfach besetzt sein.

 

4.3. Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile nach heutigem Erkenntnisstand als Jazz oder vorwiegend jazz-geprägt definierbar sein.

 

4.4. Jedes Orchester trägt mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters vor.

 

4.5. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Jazzorchesters entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solisten.

 

4.6. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und maximal 25 Minuten Dauer reine Spielzeit betragen. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Spieldauer bei der Leistungsbewertung nicht berücksichtigt.

 

4.7. Die beteiligten Jazzorchester legen Partituren ihres Wettbewerbsprogramms in fünffacher Ausfertigung vor.

 

5. Die zugelassenen Jazzorchester verpflichten sich, dem Veranstalter eine technisch und akustisch einwandfreie Demo-Aufnahme, lesbares und ansprechendes Informationsmaterial und ein zur Veröffentlichung geeignetes Foto zur Verfügung zu stellen.

 

6. Von den Teilnehmerorchestern werden erwartet:

• die Anwesenheit für die gesamte Dauer der Bundesbegegnung

• Teilnahme an den Workshops

• Auftritte im Rahmenprogramm

• die Teilnahme an den angebotenen Informations-, Diskussions- und Gemeinschaftsveranstaltungen.

 

7. Aus Gründen der Vergleichbarkeit steht allen Jazzorchestern dieselbe Mikrofonanlage zur Verfügung mit folgender Ausstattung:

Mikrofonabnahme des Konzertflügels, bis zu vier Mikrofone für Solisten und zum Klangausgleich (z.B. Flöten), Monitoranlage. Für die Bedienung der Beschallungsanlage steht ein Tontechniker zur Verfügung.

 

8. Ein Konzertflügel wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Instrumente einschließlich der dazugehörenden Verstärker sind von den Jazzorchestern mitzubringen.

 

9. Nicht-Teilnahme ohne ausreichende Begründung führt zur Disqualifizierung.

 

10. Mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung anerkennen die zugelassenen Bands diese Teilnahmebedingungen und verpflichten sich zu deren Einhaltung.

 

11. Die beteiligten Jazzorchester übertragen ihre Rechte zur Weitergabe in Ton, Bild und im Internet auf die Deutscher Musikrat gGmbH.

 

12. So genannte „Auswahlorchester“, darunter z.B. die jeweiligen „Landesjugendjazzorchester“, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

VORAUSWAHL

Für die jeweilige Vorauswahl in den Ländern stellt der Deutsche Musikrat im jeweils vorausgehenden Jahr jedem Land eine Förderung aus den Zuwendungen von Skoda Auto Deutschland GmbH in Aussicht.

Die Förderung wird auf Antrag vergeben. Über die Vergabe entscheidet ein vom Deutschen Musikrat eingesetztes Gremium unter der Beteiligung der Konferenz der Ländesmusikräte.

Eine An- bzw. Einbindung der Vorauswahlveranstaltung an ein bestehendes Festival oder ähnliche Veranstaltung ist erwünscht. Mehrere Länder können sich für die Vorauswahl zur einer gemeinsamen Veranstaltung zusammenschließen.

 

FÖRDERUNG DURCH JAZZ

Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Seine Sprache ist international und kennt keine Grenzen. Als kommunikative, kreative und spontane Musik fördert Jazz die individuelle musikalische Entwicklung. Jazz ermöglicht spannende und Persönlichkeit bildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen Fortschritt. Die ersten praktischen Erfahrungen mit Jazz machen junge Leute vorwiegend in Schüler- und Jugend-Jazzorchestern und in Jazz-AGs an allgemein bildenden Schulen und in Jazz-Combos an Musikschulen und ähnlichen Einrichtungen.

 

JUGEND JAZZT FÜR JAZZORCHESTER

MIT SKODA JAZZPREIS

Der Deutsche Musikrat führt die Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ seit 1997 alle zwei Jahre in einer anderen Großstadt durch. Diese Veranstaltung präsentierte bisher die besten Jazz-Nachwuchs-Ensembles aus den Bundesländern. Festival, Wettbewerb, Workshops, Band-Training, Beratung, Preisvergabe, Sonderkonzerte und ein Rahmenprogramm gehören zu den wesentlichen Bestandteilen der Bundesbegegnung.

 

„Jugend jazzt“ ist das zweite große Jazz-Förderungsprojekt des Deutschen Musikrates neben dem 1988 gegründeten Bundesjazzorchester.

 

Ab 2010 wird die Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ um zweijährliche Veranstaltungen speziell für Jugend- und Schüler-Jazzorchester ergänzt. Im Rahmen der Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ für Jazzorchester wird der Skoda Jazzpreis verliehen. Der Skoda-Jazzpreis für Jugendbigbands wurde zum ersten Mal im Jahr 2002 in Worms beim Festival „Jazz & Joy“ ausgelobt. An dem Wettbewerb beteiligten sich Jugendbigbands aus Rheinland-Pfalz, ab 2003 zusätzlich aus dem Saarland und Hessen, ab 2005 wurde der Preis bundesweit ausgeschrieben. Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen entschied man sich, 2006 vier regionale Vorentscheidungen dem Bundeswettbewerb im Juni 2007 in Bingen voranzustellen.

 

JAZZ-NACHWUCHS-FÖRDERUNG

Die fördernde Wirkung wird insbesondere durch die Vergabe von Förderpreisen und die Durchführung von Fördermaßnahmen erreicht.

 

Sie sollen den beteiligten Gruppen und Bigbands helfen, ihre Fähigkeiten, ihre künstlerische Kreativität, ihre musikalischen Ausdrucksformen und ihren Bekanntheitsgrad auszubauen. Darüber hinaus ist der Deutsche Musikrat besonders daran interessiert, neue Entwicklungen des Jazz als Teil der zeitgenössischen Musik zu fördern.

 

Zu jeder Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ wird ein aktueller Preiskatalog herausgegeben.

 

PARTNER UND FÖRDERER

Die Hauptförderer von „Jugend jazzt für Jazzorchester mit Skoda Jazzpreis“ 2010 sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Skoda Auto Deutschland GmbH. Medienpartner ist der Deutschlandfunk. Weitere Förderer sind das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Bingen. Sponsoren und Spender treten als private Förderer hinzu.

 

Die Organisation liegt in den Händen der Deutschen Jazz Föderation e.V. Kooperationspartner ist ferner der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz. Träger der Bundesbegegnungen „Jugend jazzt“ ist die Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH.

 

KOORDINATIONSAUSSCHUSS

Für „Jugend jazzt für Jazzorchester mit Skoda Jazzpreis“ 2010 in Bingen wird ein Koordinationsausschuss gebildet, der sich zusammensetzt aus jeweils 1 Vertreter/Vertreterin von

• Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

• Skoda Auto Deutschland GmbH

• Landesmusikrat Rheinland-Pfalz als Vertreter des Länderrats

• Deutsche Jazz Föderation e.V.

• Stadt Bingen

• Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH

 

LÄNDER- UND PARTNERKONFERENZ

Einmal pro Jahr findet eine Konferenz der Länder und der Partner der Bundesbegegnungen „Jugend jazzt“ statt. Daran nehmen teil:

 

16 Ländervertreter, die Mitglieder des o.g. Koordinationsausschusses (Partner und Förderer), jeweils eine Vertreterin / ein Vertreter des Verbandes dt. Musikschulen, des Verbandes dt. Schulmusiker sowie der Union Dt. Jazzmusiker.

 

KOSTENÜBERNAHME

Übernachtung und Verpflegung besorgt und übernimmt der Deutsche Musikrat. Die teilnehmenden Orchester erhalten darüber hinaus einen Zuschuss zu den Reisekosten.

 

ANMELDUNG

Anmeldeschluss für „Jugend jazzt für Jazzorchester mit Skoda Jazzpreis“ 2010 in Bingen ist der 31.12.2009.

 

KONTAKT

Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH

„Jugend jazzt“

Weberstraße 59

53113 Bonn

Te. 0228 – 2091 – 120

Fax 0228 – 2091 – 220

E-Mail: jazz@musikrat.de

 

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